Das Wahlamt der Stadt Aalen informiert. Informationsserie (3) - Stimmt es, dass es bei der Urnenwahl keine amtlichen Wahlumschläge gibt?
Ja! Der Bundesgesetzgeber ist der Rechtsentwicklung in einzelnen Bundesländern gefolgt. Als Gründe werden Verfahrensvereinfachung, Kostenersparnisse und Umweltgesichtspunkte (Ersparnis von Papier-, Energie- und Entsorgungsaufwand) angeführt.
Der Regelung liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Verwendung von Wahlumschlägen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses nicht erforderlich ist.
$(text:b:Gefordert ist allerdings der Wähler, der den Stimmzettel so zusammenfalten muss, dass bei der Abgabe von Umstehenden nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.)$
Die Art der Faltung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der gefaltete Stimmzettel ist in die Wahlurne zu werfen.
$(link:i:38215|Beispiele zur Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimme und Stimmzettel)$
© Stadt Aalen, 13.09.2005