Das Wahlamt der Stadt Aalen informiert

Informationsserie Teil 1

Das Amt des Oberbürgermeisters vereinigt wichtige Funktionen in einer Person. Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg das „Hauptorgan“ der Gemeinde. Er erlässt Rechtsvorschriften, beschließt den Stadthaushalt und viele für die Stadt wichtigen Entscheidungen, und er kontrolliert Bürgermeister und Verwaltung. Zentrale Person ist jedoch der Oberbürgermeister. Er hat in der süddeutschen Ratsverfassung eine so starke Stellung, wie sonst nirgends in Deutschland. Er ist in einer Person stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, Chef der Stadtverwaltung, Repräsentant der Stadt und ihr Rechtsvertreter. Als einziges Mitglied des Gemeinderats ist der Oberbürgermeister damit an allen drei Phasen des Geschehens beteiligt: bei der Vorbereitung von Entscheidungen, bei der Entscheidung im Gemeinderat selbst sowie bei der Umsetzung der Entscheidung durch die Verwaltung. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten über 20.000 Einwohnern trägt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. In Aalen sind die Aufgaben in Dezernate aufgeteilt. An deren Spitze stehen insgesamt zwei Bürgermeister, die vom Gemeinderat gewählt werden. Der Oberbürgermeister wird dagegen direkt von der Bürgerschaft gewählt. Die Amtsdauer beträgt acht Jahre. Im „Konzern Stadt“ nimmt der Oberbürgermeister eine führende Rolle ein. Er ist Dienstvorgesetzter aller städtischen Mitarbeiter. Bei den Tochterunternehmen der Stadt ist er Vorsitzender des Aufsichtsrates. Jeder Deutsche und EU-Bürger ab dem 25. Lebensjahr kann Bürgermeister werden. Eine bestimmte Qualifikation ist nicht vorgeschrieben.
© Stadt Aalen, 06.06.2005