Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, private Investoren und Kommunalprojekte im neu aufgelegten Jahresprogramm 2011

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat mit Bekanntmachung vom 25. Juni 2010 das Jahresprogramm 2011 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Grundlage ist die ELR-Richtlinie vom 01.01.2008 nach der die Stadtverwaltung bis zum 8. Oktober förderfähige Projektvorschläge von Unternehmen und privaten Investoren entgegennimmt, um beim Land Baden-Württemberg termingerechte Förderanträge zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung kann aus dem Antrag nicht abgeleitet werden. Der Maßnahmenbeginn vor einer endgültigen Bewilligung der Zuwendung führt zum Förderausschluss. $(text:b:I. Förderschwerpunkte)$ Die Förderung von Investitionen mit bestimmten Fördersätzen und Förderhöchstgrenzen wird auf die Schwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen konzentriert. Beim Schwerpunkt $(text:b:„Wohnen“)$ ist durch die Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung, Wohnumfeldverbesserung) sowie ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken mit einem Fördersatz von 30 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben und je Wohnung (einschließlich Grunderwerb) eine Förderung möglich. Im Falle der Umnutzung ist die Förderung auf maximal 40.000 EUR und in allen anderen Fällen auf maximal 20.000 EUR begrenzt. $(text:b:„Grundversorgung“)$ Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen, mit bis zu 20 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben und einer Förderbegrenzung auf maximal 200.000 EUR. Beim Schwerpunkt $(text:b:„Arbeiten“)$ ist die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigte vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken sowie die dazu notwendige innere Erschließung von interkommunalen Gewerbegebieten. Gefördert werden können beispielsweise Neuansiedlungen, Umnutzungen sowie Betriebserweiterungen und Modernisierungen. Der Regelsatz für diese Maßnahmen beträgt bis zu 10 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann sich für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben auf bis zu 15 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöhen. Förderungen werden nur an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigte bewilligt, wobei diese sich nicht zu 25 v. H. oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen mit mehr Beschäftigten befinden dürfen. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten Zuwendungen und Beihilfen darf bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren den Betrag von 200.000 EUR nicht übersteigen. $(text:b:II. Wichtige Hinweise und Zuwendungsbestimmungen:)$ Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere: $(list:ul:die Mehrwertsteuer;~Mietwohnungen in Neubauvorhaben;~Fahrzeuge;~reine Ersatzinvestitionen;~reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte~der Grund- und Immobilienerwerb zwischen Angehörigen.)$ Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Sie wird in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank) mit gleichem Subventionswert gewährt. Eine Kumulation mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme des Landes ist nicht zulässig. Zuwendungsempfänger, Projektbezeichnung und Höhe der Zuwendung werden veröffentlicht. $(text:b:III. Antragstellung:)$ Die Aufnahme von Maßnahmen und Projekten in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum kann nach vorheriger Beratung beim Bürgermeisteramt beantragt werden. Es wird darum gebeten, die Anträge rechtzeitig, spätestens bis 8. Oktober 2010, bei der Wirtschaftsförderung bzw. beim Amt für Bauverwaltung und Immobilien der Stadt Aalen einzureichen, damit sie bis zum $(text:b:15. Oktober 2010 beim Regierungspräsidium Stuttgart)$ vorgelegt werden können. Für die Antragstellung müssen die aktuellen Vordrucke verwendet werden, Anträge auf älteren Vordrucken werden vom Regierungspräsidium nicht mehr angenommen. $(text:b:IV. Kontakt:)$ Ansprechpartner für nähere Informationen sind für Projekte aus dem gewerblichen Bereich: Hartmut Bellinger, Telefon: 07361 52-1131, E-Mail:$(link:m:Hartmut.Bellinger@Aalen.de|Hartmut.Bellinger@Aalen.de)$ für Projekte des Förderschwerpunkts „Wohnen“: Berthold Starz, Telefon: 07361 52-1404, E-Mail:$(link:m:Berthold.Starz@Aalen.de|Berthold.Starz@Aalen.de)$ Wolfgang Steidle, Telefon: 07361 52-1431, E-Mail:$(link:m:Wolfgang.Steidle@Aalen.de|Wolfgang.Steidle@Aalen.de)$
© Stadt Aalen, 27.07.2010