Europa- und Kommunalwahlen 2004
Gruppenauskünfte und Adressmitteilungen für die Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 13. Juni 2004
Öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsrechtes
Die Stadtverwaltung darf Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 13. Juni 2004 in den sechs vorangehenden Monaten Auskünfte aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften der Mitglieder von nach Lebensalter zusammengesetzten Gruppen von Wahlberechtigten erteilen (Gruppenauskünfte). Beispiel für eine solche Gruppe: Wahlberechtigte mit einem Lebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden.
Die Stadtverwaltung kann die oben erwähnten Melderegisterdaten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden (Adressmitteilung).
Die Wahlberechtigten haben das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Aalen, Rechts- und Ordnungsamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen, einzulegen. Er kann nur umfassend bezüglich aller Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen ausgeübt werden. Die Frist für die Wahrnehmung des Widerspruchsrechtes endet am Freitag, 5. Dezember 2003.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs.1 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg.
Das Formular zur Einlegung des Widerspruchs kann auch unter www.aalen.de, Rubrik Rathaus, $(link:e:http://www.aalen.de/sixcms/media.php/93/widerspruch_adressauskuenfte.pdf|heruntergeladen|_blank)$ werden.
© Stadt Aalen, 11.09.2003