Die Stadt Aalen betreibt aufgrund der gesetzlichen Vorschriften eine Zentrale Atemschutzwerkstatt, an die Feuerwehren und Werksfeuerwehren aus den umliegenden Gemeinden vertraglich angebunden sind. Für ihre Leistung berechnet die Werkstatt den Feuerwehren jeweils einen pauschalen Betrag.
Um die Auflagen der Berufsgenossenschaft und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auch zukünftig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, muss die Stadt Aalen einen zweiten Atemschutzgerätewart einstellen.
Die Mehraufwendungen bei den Personalkosten sind durch die Anpassung der Kostenersätze abgedeckt.