Die kirchlichen und freien Kindergartenträger in Aalen leisten einen Beitrag in Höhe von 200.000 Euro, um die Minderförderung durch das Land abzufangen. Die Stadt Aalen hat gemeinsam mit den Trägern eine dreigliedrige Lösung erarbeitet, wie dieser Betrag finanziert werden könnte.
„Wir haben nach konstruktiven Gesprächen mit den Kindergartenträgern ein gutes Modell gefunden, um die unerwarteten Mehrkosten gemeinsam stemmen zu können, bei gleichbleibender Qualität und ohne die Eltern zu belasten sowie nach Möglichkeit nicht an der Personalschraube zu drehen“ betont Oberbürgermeister Thilo Rentschler.
Als erster Baustein sollen die Sachkosten von 5.000 Euro auf 4.000 Euro gesenkt werden. Trotz dieser leichten Reduzierung bleibt der Standard in Aalen weiterhin auf einem hohen Niveau. Dadurch werden dann zum Beispiel weniger Schönheitsreparaturen ausgeführt. Die Einsparung hierdurch beträgt insgesamt 50.000 Euro.
Die vorgesehene Erhöhung der Abmangelförderung der Einrichtungen durch die Stadt auf 97 Prozent soll um ein Jahr verschoben werden. Die Stadt Aalen nimmt selbst mit 95 Prozent im interkommunalen Vergleich noch eine Spitzenposition im Land ein. Für die Einrichtungen hat dieser Baustein keine Auswirkungen und bringt 72.000 Euro Einsparung.
Neben diesen beiden Bausteinen müssen noch weitere 78.000 Euro eingespart werden. Die Träger sollen durch freiwillige Bausteine den Restbetrag erzielen. Dies wäre zum Beispiel über eine Reduzierung der Verwaltungspauschale möglich. Die Kirchen könnten den Stellenschlüssel reduzieren, sofern eine Überdeckung vorhanden ist. Außerdem könnte ggf. die Anrechnung bei Anerkennungspraktikanten auf den Stellenschlüssel geändert werden.
Hintergrund
Zu Beginn des Jahres hat das Land Baden-Württemberg die Berechnungsmethode der Landesförderung für Kleinkindbetreuung geändert, was erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringt. In Aalen werden dadurch 700.000 Euro weniger im Rahmen des Finanzausgleichs überwiesen. Der Betrag kann nicht allein von der Stadt aufgefangen werden, sondern auch die nichtkommunalen Träger müssen einen Beitrag in Höhe von 200.000 Euro leisten. Dies wurde einvernehmlich so besprochen und austariert.