Freiwilliger Wehrdienst - Der Weitergabe von Daten kann widersprochen werden

Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt. Dies hat auch Auswirkungen auf das Meldewesen. Auf der Grundlage von § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden künftig dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Betroffenen des Geburtsjahrgangs 1994 können der Datenübermittlung nach § 18 Abs. 7 des Melderrechtsrahmengesetzes bis zum 30. September 2011 widersprechen.
© Stadt Aalen, 10.08.2011