Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2017 (Entwurf)
Die Gemeinden sind anteilig am in Baden-Württemberg erzielten Lohn- und Einkommenssteueraufkommen beteiligt. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage der Einkommenssteuerleistungen der Einwohner jeder Gemeinde.
Dabei werden pauschalierte Einkommensgrenzen bis maximal 30 000 Euro Jahreseinkommen bei Ledigen beziehungsweise 60 000 Euro bei Verheirateten berücksichtigt.
Jahr | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | Plan 2014 |
Plan 2015 |
Plan 2016 |
Plan 2017 |
Einkommenssteueranteil in Mio. € |
24,4 | 24,3 | 25,7 | 29,7 | 31,6 | 32,9 | 34,3 | 35,6 | 37,5 |