Grundsteuer und Gewerbesteuer sind fällig
Am 15. November 2006 sind die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das 4. Quartal 2006 fällig.
$(text:b:Grundsteuer)$
Für die Grundsteuer wurden 2006 keine Jahressteuerbescheide zugesandt. Ein schriftlicher Bescheid wurde nur bei Änderungen gegenüber dem Jahr 2005 verschickt. Ansonsten gilt nach wie vor der Bescheid aus dem Jahr 2005.
$(text:b:Gewerbesteuer)$
Die Vorauszahlungsbeträge auf die Gewerbesteuer ergeben sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid, den die Steuerabteilung der Stadt Aalen an die Gewerbesteuerpflichtigen verschickt hat.
Die Steuern müssen bis zum $(text:b:Mittwoch, 15. November 2006)$ auf einem Konto der Stadtkasse Aalen gutgeschrieben oder bar einbezahlt sein. Die Zahlung per Scheck gilt mit dem Tag des Eingangs bei der Stadtkasse als geleistet.
Bei Kunden, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Stadtkasse die fristgerechte Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Giro- oder Postscheckkonto.
$(text:b:Säumniszuschläge und Mahngebühren)$
Die Stadtkasse ist bei verspätetem Zahlungseingang verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren nach der Abgabenordnung wie folgt zu berechnen: Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat ein Prozent des auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages, die Mahngebühr 0,5 Prozent des Mahnbetrags, mindestens vier Euro, höchstens jedoch 75 Euro.
Bei unbarer Zahlungsweise ist die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich. Dadurch lassen sich Rückfragen und Missverständnisse vermeiden.
Bei Abbuchung durch die Stadtkasse entfällt das Überwachen von Zahlungsterminen, die Überweisung und gleichzeitig werden Mahngebühren und Säumniszuschläge für verspätete Zahlungen vermieden. Deshalb empfiehlt die Stadtkasse - falls noch nicht geschehen - der Stadt Aalen eine $(text:b:Einzugsermächtigung)$ zu erteilen. Selbstverständlich ist ein Widerruf der Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
Vordrucke für Einzugsermächtigungen sind am Schalter der Stadtkasse im Rathaus, telefonisch unter Telefon: 07361 52-1040, über die E-Mail-Adresse Stadtkasse@Aalen.de oder rechts oben zum Herunterladen erhältlich.
© Stadt Aalen, 07.11.2006