Gruppenauskünfte und Adressmitteilungen für die Landtagswahl am 26. März 2006

Die Stadtverwaltung darf Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Landtagswahl am 26. März 2006 in den sechs vorangehenden Monaten Auskünfte aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften der Mitglieder von nach Lebensalter zusammengesetzten Gruppen von Wahlberechtigten erteilen (Gruppenauskünfte). Beispiel für eine solche Gruppe: Wahlberechtigte mit einem Lebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden. Die Stadtverwaltung kann die oben erwähnten Melderegisterdaten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden (Adressmitteilung). Die Wahlberechtigten haben das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Aalen, Rechts- und Ordnungsamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen, einzulegen. Er kann nur umfassend bezüglich aller Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen ausgeübt werden. Die Frist für die Wahrnehmung des Widerspruchsrechtes endet am Freitag, 5. August 2005. Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg.
© Stadt Aalen, 14.06.2005