Hinweise zur Evakuierung wegen Bombenentschärfung beim Tannenwäldle

Betretungs - und Aufenthaltsverbot am 5. März in der Evakuierungszone, Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden im Gefährdungsbereich

Für die Entschärfung der beim Tannenwäldle im Boden gefundenen Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg muss eine Evakuierungszone rund um die Fundstelle eingerichtet werden. Vorsichtshalber dürfen sich in diesem Bereich am Entschärfungstag, Samstag, 5. März 2022, ab 8 Uhr morgens bis zum Abschluss der Entschärfungsarbeiten keine Personen aufhalten. Die Anwohnerschaft ist vollständig zu evakuieren. Die Evakuierungszone wurde zusätzlich um einen Gefährdungsbereich ergänzt, in diesem  sollten Personen am 5. März während der Entschärfungsarbeiten ab 11 Uhr einen Aufenthalt und Arbeiten im Freien vermeiden. Die Betroffenen sollen möglichst ihre Wohnungen und Häuser nicht verlassen. 

Einen Plan, auf dem die betroffenen Bereiche ersichtlich sind sowie eine Liste mit allen betroffenen Straßen und Hausnummern finden Sie unter www.aalen.de.

Die betroffenen Haushalte im Gefährdungsbereich werden im Lauf dieser Woche zudem in Form eines Briefs persönlich über die Empfehlungen zum Verhalten informiert.

Informationen an Betroffene in der Evakuierungszone – Rückmeldung an Stadt erforderlich

Von der Evakuierung sind laut aktuellem Stand der städtischen Meldedaten gut 3.300 Anwohner*innen betroffen. Jede*r Einzelne wurde persönlich in der vergangenen Woche von der Stadtverwaltung per Brief über die Evakuierung unterrichtet. Beigefügt war dem Anschreiben eine personalisierte Rückantwort mit der Bitte um Rücksendung an die Stadtverwaltung. Um Unterstützungsangebote und mögliche besondere Anforderungen, beispielsweise wegen einer möglichen Corona-Quarantäne, koordinieren zu können, bittet die Stadtverwaltung um Rückgabe der Antwortformulare für jeden Haushaltsangehörigen bis spätestens 04. März. Personen, die in die Evakuierungszone gezogen sind, aber ihren Wohnsitz bisher noch nicht angemeldet haben oder die bis zum 5. März in die Evakuierungszone zuziehen, werden gebeten sich telefonisch unter 07361 52-1025 oder per Mail unter evakuierung@aalen.de direkt mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. 

Sowohl das Anschreiben als auch die Antwortformulare stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung. Sie stehen zum Download in arabischer, englischer, russischer, türkischer und einfacher Sprache auf der Website der Stadt Aalen unter www.aalen.de/evakuierung zur Verfügung. 

Zudem ist dort ein Lageplan der Evakuierungszone eingestellt.

Betretungs- und Aufenthaltsverbot am 5. März gilt ohne Ausnahme

Die Stadtverwaltung hat mit einer Allgemeinverfügung, die seit 17. Februar 2022 gilt, ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot in der Evakuierungszone ausgesprochen. Die betroffenen Straßenzüge und Gebäude sind als Anlage beigefügt. Das Verbot ist längstens befristet bis zum Abschluss der Entschärfungsmaßnahmen und dient dem Schutz der betroffenen Anwohnerschaft, falls es zu einer Detonation kommen sollte. Das Betretungsverbot gilt am 5. März, ab 8 Uhr auch für Post- und Lieferdienste sowie für Garten-, Landschafts- und Handwerksbetriebe und Reinigungsdienste. Alle Straßen und Wege sind für den Verkehr, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gesperrt, ebenso für den Bus- und Linienverkehr. Die Umleitungen sind ausgeschildert. Auch die Unternehmen in der Evakuierungszone müssen die Produktion oder anderweitige Belegungen ihrer Betriebsräume am Evakuierungstag einstellen. 

Ablauf der Evakuierung

Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit der Polizei am 5. März ab 8 Uhr in der  Evakuierungszone die Einhaltung des Betretungs- und Aufenthaltsverbots kontrollieren. Notfalls wird der Polizeivollzugsdienst  Zwangsmaßnahmen ergreifen. Da die Entschärfungsarbeiten erst beginnen können, wenn sich niemand mehr in der Evakuierungszone aufhält, wird um zügiges Verlassen der Wohnungen gebeten. Mit mehreren „Räumtrupps“ werden die betroffenen Straßenzüge und Gebäude überprüft um sicherzustellen, dass sich niemand mehr nach 8 Uhr morgens dort aufhält. Zudem wird per Lautsprecherdurchsage ab 6 morgens auf das Betretungs- und Aufenthaltsverbot hingewiesen. 

Voraussichtliche Dauer der Evakuierung

Die Dauer der Evakuierung kann im Vorfeld noch nicht genau abgeschätzt werden, da sie vom Erfolg der Entschärfungsarbeiten abhängig ist. In Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst wird mit einer Entwarnung und Ende der Evakuierung spätestens in den Abendstunden gerechnet. Die Stadtverwaltung wird über ihren Internetauftritt und Facebook-Kanal über den aktuellen Stand informieren und auch das Ende der Evakuierung bekanntgeben. Zudem erfolgen Lautsprecherdurchsagen rund um das Evakuierungsgebiet, sobald die Entschärfung abgeschlossen ist. Da das Betreten der Evakuierungszone ohne Ausnahme untersagt ist, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass dringend benötigte Medikamente, Baby- oder Spezialnahrung sowie alle Dinge des persönlichen Bedarfs mitgenommen werden  müssen und die Versorgung von Haustieren sichergestellt muss.

Informationen und Hinweise

Die Stadtverwaltung hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Täglich montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und montags, dienstags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr und am Freitag 04. März von 14 - 18 Uhr sowie am Samstag 05. März ab 6 Uhr ist die Verwaltung unter Telefonnummer 07361 52-1025 erreichbar.

Informationen und FAQs finden Sie auch unter www.aalen.de/evakuierung.

© Stadt Aalen, 22.02.2022