Hundesteuer 2007
Die Hundesteuerbescheide und die neuen Hundesteuermarken für das Jahr 2007 wurden Anfang Januar zugestellt.
Die Stadt erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der städtischen Hundesteuersatzung.
Die Steuerschuld für das Rechnungsjahr entsteht am 1. Januar und beträgt für jeden im Stadtgebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund 87 Euro. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 174 Euro.
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Steuerabteilung des Kämmereiamts schriftlich anzuzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Dies ist der Steuerabteilung des Kämmereiamts innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.
An- und Abmeldungen nehmen die Steuerabteilung der Stadtverwaltung, Rathaus, Zimmer 214, Telefon 07361 52-1214 sowie die Bezirksämter und Ortschaftsverwaltungen entgegen.
Außerhalb des Hauses laufende, anzeigepflichtige Hunde müssen mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein. Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben.
Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht oder die Pflicht des Hundesteuermarkenanlegens außerhalb des Hauses gelten nach der städtischen Hundesteuersatzung als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße belegt werden.
© Stadt Aalen, 12.02.2007