Prüfung und Beratung Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist die „interne Kontrollinstanz“ in der Kommune. Wesentliche Merkmale dabei sind die Weisungsfreiheit und die Unabhängigkeit bei der Aufgabenerfüllung. Damit ist der Zuständigkeitsbereich der kommunalen Rechnungsprüfung deckungsgleich mit dem Verantwortungsbereich von Gemeinderat und Oberbürgermeister.

Vorrangiges Ziel der Rechnungsprüfung ist nicht die Aufdeckung von einzelnen Fehlern, sondern vielmehr das Aufspüren von Schwächen und Unzulänglichkeiten im Rahmen des internen Kontrollsystems der Kommune und damit insbesondere die Verbesserung von Strukturen und Prozessen des Verwaltungshandelns. Damit initiiert das RPA nicht nur Veränderungen, sondern begleitet diese auch im Rahmen der prüfungsnahen Beratung. 
Die gesetzlichen Aufgaben des RPA ergeben sich aus der Gemeindeordnung (§§ 110 – 112 GemO), daneben kann der Gemeinderat dem RPA Aufgaben übertragen. Näheres zur Rechnungsprüfung regelt die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aalen.

Eine wesentliche (Pflicht-)Aufgabe des RPA ist die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aalen, diese mündet in einem Schlussbericht, der dem Gemeinderat als Grundlage für die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses dient. Weiterhin prüft das RPA z. B. auch den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung und nimmt unvermutete Kassenprüfungen bei der Stadtkasse vor.  
Ergänzt werden die gesetzlich vorgegebenen Prüfungen durch Schwerpunkprüfungen in wechselnden Bereichen. 

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Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

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