Kindereinträge im Reisepass

Eine Änderung im deutschen Passrecht aufgrund einer europäischen Vorgabe ist für Eltern, die einen Reisepass besitzen, besonders wichtig. Diese sollten überprüfen, ob ihr Reisepass Kindereinträge enthält.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit 26. Juni 2012 ungültig. Der Kindereintrag berechtigt das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Reisepass dagegen uneingeschränkt gültig. Seit 26. Juni 2012 müssen alle Kinder ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Sofern ein Kind bereits ein eigenes, gültiges Ausweisdokument besitzt, behält dieses seine Gültigkeit. Andernfalls wird empfohlen, im Fall einer geplanten Auslandreise rechtzeitig ein neues Reisedokument für das Kinde bei der zuständigen Pass- bzw. Personalausweisbehörde zu beantragen. Kindern kann als Reisedokument ein $(link:i:3225|Kinderreisepass)$ (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr), ein $(link:i:3326|Reisepass)$ und - je nach Reiseziel - ein $(link:i:3311|Personalausweis)$ ausgestellt werden.
© Stadt Aalen, 27.06.2012