Lasst Aalen wachsen
Im Rahmen des Innenentwicklungsprogramms Flächen gewINNEN unterstützt die Stadt Aalen unterschiedliche Maßnahmen der Innenentwicklung, darunter auch Baumpflanzungen durch Privatpersonen und gemeinnützige Vereine im Stadtgebiet. Neben standortgerechten und widerstandsfähigen Laubbäumen, werden Hecken, Sträucher sowie Obstbäume mit bis zu 500 Euro pro Grundstück bezuschusst.
Warum Baumpflanzungen fördern?
Angesichts des Klimawandels, der notwendigen Förderung der Artenvielfalt und der Schaffung attraktiver Orts- und Landschaftsbilder, kommt der Förderung von Baum- Strauch- und Heckenpflanzungen eine besondere Bedeutung zu. Grünelemente verschaffen Kühlung, binden Kohlenstoff, bieten Lebensraum für Tiere, mindern schädliche Umwelteinwirkungen (z.B. Luftfilterwirkung) und sind nicht wegzudenkender Bestandteil zukunftsfähiger Städte und Dörfer.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Baumpflanzungen von standortgerechten und widerstandsfähigen Laubbäumen. Es können auch Hecken und Sträucher sowie Obst- und Nadelbäume gefördert werden.
Für das Frühjahr 2022 stehen mehr als 40 Sorten zur Auswahl (siehe Sortenliste). Eine Auslieferung ist für Ende März vorgesehen.
(Hinweis: Baumpflanzungen, die aufgrund von anderen Bestimmungen, z.B. Festsetzungen im Bebauungsplan, Ausgleichsmaßnahmen oder Baugenehmigungen realisiert werden müssen, sind nicht förderfähig. Eine Doppelförderung derselben Pflanzmaßnahme ist ausgeschlossen.)
Die Sortenliste
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Zweimal jährlich (Frühjahr & Herbst) werden Sammelbestellungen über die Stadt Aalen bei einer Baumschule aufgegeben. Füllen Sie dazu das untenstehende Bestellformular aus und geben damit Ihre Bestellung mit Ihren Wunschpflanzen auf. Sollten aufgrund der begrenzten Anzahl an Pflanzen, Ihre Wunschbäume oder Sträucher nicht mehr vorhanden sein, dann können Sie sich entweder direkt auf die Bestellliste für das nächste Jahr setzen lassen oder sich aus den anderen Sorten etwas aussuchen.
Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadt Aalen berücksichtigt.
Der Fördersatz beträgt 100 % der Bruttoerwerbskosten, jedoch maximal 500 Euro pro Wohneinheit.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (auch Pächter*innen und Mieter* innen; der Antrag muss zusätzlich vom Grundstückseigentümer unterschrieben werden) sowie gemeinnützige Vereine.
Bestellzeitraum Frühjahr: 8. Februar bis 01. März 2022
Das Bestellformular
Wie kommt die Bestellung zu Ihnen?
Die bestellten Pflanzen können in der Stadtgärtnerei (Nägeleshofstraße 60, 73434 Aalen) an einem Wochenenden samt Pfahl, Strick und Pflanz- und Schnittanleitung abgeholt werden. Sollten Sie keine Abholmöglichkeit haben, werden die Pflanzen direkt nach Hause geliefert. Bei Nichtantreffen der Eigentümer*innen zum Zeitpunkt der Auslieferung werden diese in den Garten beziehungsweise vor die Tür gestellt.
Abholung voraussichtlich:
- am Freitag, den 25. März (vormittags)
am Samstag, den 26. März (nachmittags)
Anlieferung:
Termine werden mit den Eigentümer*innen vereinbart.
Die Pflanzanleitung
Weitere Hinweise
Die bestellten Pflanzen müssen im Stadtgebiet (Kernstadt, Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen, Wasseralfingen) gepflanzt werden.
Außerdem ist das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württembergs bezüglich Grenzabständen, Baumhöhen etc. zu beachten.
Kontakt
Alena Röhrich
Amt für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität
Marktplatz 30
73430 Aalen
Telefon: 07361-521374
E-Mail: alena.roehrich@aalen.de