Lohnsteuerkarten 2006 zugestellt

Die Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 2006 wurden zugestellt. Die Stadtverwaltung bittet, die Eintragungen auf die Richtigkeit zu überprüfen. Erläuterungen hierzu sind der Informationsschrift "Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2006", die jeder Lohnsteuerkarte beiliegt, zu entnehmen.

Kinderfreibeträge von Kindern über $(text:b:18 Jahren)$ werden unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen (zum Beispiel Schul-/Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag) vom Finanzamt eingetragen. Sind Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten günstiger, als es den Verhältnissen vom 1. Januar 2006 entspricht, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Lohnsteuerkartenempfänger verpflichtet, die Lohnsteuerkarte umgehend berichtigen zu lassen. Bei Alleinerziehenden ist zu prüfen, ob der Entlastungsbetrag korrekt eingetragen wurde. Sofern sonstige unrichtige Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte festgestellt werden oder eine benötigte Lohnsteuerkarte 2006 noch nicht zugestellt sein sollte, erfolgt eine Berichtigung beziehungsweise Neuausstellung beim Bürgeramt, Marktplatz 30, EG, Zimmer 33, Telefon 07361 52 1033 sowie bei den Bezirksämtern und Geschäftsstellen der Stadt Aalen. Voraussetzungen für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten 2006 ist, dass die Betreffenden am $(text:b:20. September 2005 in Aalen mit Hauptwohnsitz)$ gemeldet waren. Wird die Lohnsteuerkarte 2006 nicht mehr benötigt, ist diese an oben genannte Stellen zurückzureichen. Soll künftig generell keine Lohnsteuerkarte ausgestellt werden, bittet die Stadtverwaltung, dies mitzuteilen. Lohnsteuerkarten, die nicht zugestellt werden konnten, liegen beim Bürgeramt der Stadt Aalen zur Abholung bereit beziehungsweise werden nachgesandt, wenn die neue Anschrift bekannt gegeben wurde.
© Stadt Aalen, 03.11.2005