Lohnsteuerkarten 2009 zugestellt
Die Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 2009 wurden zugestellt. Die Stadtverwaltung bittet, die Eintragungen auf die Richtigkeit zu überprüfen. Erläuterungen hierzu sind der Informationsschrift "Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2009", die jeder Lohnsteuerkarte beiliegt, zu entnehmen.
Kinderfreibeträge von $(text:b:Kindern über 18 Jahren)$ werden unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen (zum Beispiel Schul-/Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag) vom $(text:b:Finanzamt)$ eingetragen. Sind Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten günstiger, als es den Verhältnissen vom 1. Januar 2009 entspricht, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Lohnsteuerkartenempfänger verpflichtet, die Lohnsteuerkarte umgehend berichtigen zu lassen.
Bei Alleinerziehenden ist zu prüfen, ob der Entlastungsbetrag korrekt eingetragen wurde. Sofern sonstige unrichtige Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte festgestellt werden oder eine benötigte Lohnsteuerkarte 2009 noch nicht zugestellt sein sollte, erfolgt eine Berichtigung beziehungsweise Neuausstellung beim Bürgeramt, Marktplatz 30, EG, Zimmer 33, Telefon 07361/52-1033 sowie bei den Bezirksämtern und Geschäftsstellen der Stadt Aalen.
© Stadt Aalen, 11.11.2008