Lohnsteuerkarten 2010 zugestellt

Die Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 2010 wurden zugestellt. Die Stadtverwaltung bittet, die Eintragungen auf die Richtigkeit zu überprüfen. Erläuterungen hierzu sind der Informationsschrift "Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010", die jeder Lohnsteuerkarte beiliegt, zu entnehmen. Kinderfreibeträge von $(text:b:Kindern über 18 Jahren)$ werden unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen (zum Beispiel Schul-/Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag) vom $(text:b:Finanzamt)$ eingetragen. Sind Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten günstiger, als es den Verhältnissen vom 1. Januar 2010 entspricht, ist der Lohnsteuerkartenempfänger nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Lohnsteuerkarte umgehend berichtigen zu lassen. Bei Alleinerziehenden ist zu prüfen, ob der Entlastungsbetrag korrekt eingetragen wurde. Sofern sonstige unrichtige Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte festgestellt werden oder eine benötigte Lohnsteuerkarte 2010 noch nicht zugestellt sein sollte, erfolgt eine Berichtigung beziehungsweise Neuausstellung beim Bürger-amt, Marktplatz 30, EG, Zimmer 33, Telefon 07361/52-1033 sowie bei den Bezirksämtern und Geschäftsstellen der Stadt Aalen. Voraussetzungen für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten 2010 ist, dass die Betreffenden $(text:b:am 20. September 2009 in Aalen mit Hauptwohnsitz)$ gemeldet waren. Wird die Lohnsteuerkarte 2010 nicht mehr benötigt, ist diese an oben genannte Stellen zurückzureichen. Soll künftig generell keine Lohnsteuerkarte ausgestellt werden, bittet die Stadtverwaltung um Mitteilung. Lohnsteuerkarten, die nicht zugestellt werden konnten, liegen beim Bürgeramt der Stadt Aalen zur Abholung bereit beziehungsweise werden nachgesandt, wenn die neue Anschrift bekannt gegeben wurde.
© Stadt Aalen, 29.10.2009