Mietspiegel - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen zur fachlichen Anwendung des Mietspiegels beantwortet und laufend ergänzt.

Rechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB, können nicht beantwortet werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Mieter- oder Vermietervertretungen am Ende der Seite.

 

Häufig gestellte Fragen

Frage: Wie ist die Formulierung „Kein Stellplatz zur Wohnung zugehörig (…, ggf. mit zusätzlicher Mietszahlung)“ zu verstehen? Hinweis: Hierfür wäre ein Abschlag von 7 Punkten vorzunehmen.
Antwort: Sobald die Möglichkeit besteht, einen Stellplatz, Garage usw. anzumieten, ist der Abschlag von 7 Punkten nicht anzubringen. Dabei ist es egal, ob der Mieter dies tut oder nicht oder ob eine Mietzahlung geleistet werden muss.
 

Frage: Sind die Mieten in Essingen tatsächlich niedriger als bspw. in Dewangen?
Antwort: Nein. Die geschätzte ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich nicht nur durch den Lagezu- oder -abschlag, sondern durch die Gesamtheit aller mietrelevanten Faktoren. Der höhere Lageabschlag für Essingen wird durch die Summe anderer positiver Zuschlagsfaktoren, die für Essingen typisch sind, regelmäßig ausgeglichen oder sogar übertroffen. Im Ergebnis liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in Essingen oft über denen anderer äußerer Stadtteile Aalens.
 

Frage: Wie wurden die Entfernungen von den Wohnungen zu den nächsten Grundschulen ermittelt?
Antwort: Die Entfernungen wurden nicht über die Befragung, sondern anhand einer Software zur automatisierten Messung georeferenzierter Objekte ermittelt.
 

Frage: Wofür kann die Mietspiegelspanne (oder Spannbreite – Erläuterung siehe Mietspiegelbroschüre S. 17) verwendet werden?
Antwort: Über die Mietspiegelspanne können überdurchschnittliche (oder unterdurchschnittliche) Merkmale einer Wohnung berücksichtigt werden, die im Mietspiegelmodell sonst keine vorgesehene oder geeignete Berücksichtigung finden. Folgende Sachverhalte werden beispielhaft angegeben:

  • Das Baujahr der Wohnung ist innerhalb der Baujahresklasse besonders jung (oder alt).
  • Es liegen Modernisierungen an größeren Bauteilen (Fenster, Fassade etc.) vor, die im Mietspiegelmodell sonst nicht berücksichtigt werden können.
  • Klassengrenzen werden knapp überschritten (oder unterschritten), z.B. wenn die fußläufige Entfernung zu einer Grundschule 1,1 km beträgt. Hinweis: Bis 1,0 km Entfernung wäre kein Abschlag vorzunehmen; ist die Entfernung größer, ist ein Abschlag von 6 Punkten anzubringen.

Mieter- oder Vermietervertretungen

Mieterverein Ostalbkreis e.V.
Beratungsstelle Aalen
Marktplatz 11
73430 Aalen
Tel: 07171/ 8744822
E-Mail: mieterverein-ostalb@gmx.net
www.mieterverein-ostalb.de


Haus & Grund Aalen e.V.
Bahnhofstr. 24-28
73430 Aalen
Tel: 07361 9577 0
E-Mail: HuG@Maeurer-Partner.de
www.maeurer-partner.de/set_050101.htm


Mieterverein Ostalbkreis e.V.
Geschäftsstelle
Paradiesstraße 10
73525 Schwäbisch Gmünd