Neue Förderung für Energiesparmaßnahmen
Zum 1. August 2004 wurde das Energieeinsparprogramm Altbau des Landes Baden-Württemberg wieder aufgelegt. Förderfähig sind Wärmeschutzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energieträger in selbstgenutzten Wohngebäuden mit Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1984.
Gefördert wird über ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank mit einer Darlehenshöhe zwischen der Mindestinvestitionssumme von 7 500 Euro und bis zu 15 000 Euro je Wohnung. Voraussetzung für die Förderung ist eine energetische Bewertung des Gebäudes zum Beispiel: durch einen „Energiesparcheck“-Handwerker. Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Details zu diesem Förderprogramm sind im Internet unter www.l-bank.de oder telefonisch unter Telefon: 0721 150-1040 erhältlich.
In allen Fragen zum Thema Energieeinsparung und der Nutzung Regenerativer Energien sowie zu weiteren Förderprogrammen berät Dipl.-Ing.(FH) Armin Ehrmann vom Grünflächen- und Umweltamt der Stadt Aalen nach Terminvereinbarung unter Telefon: 07361 52-1611.
© Stadt Aalen, 03.08.2004