Neufassung der Ehrungsordnung für die Stadt Aalen - Mehr Transparenz durch einheitliche Regelung
Die bisher gültigen Ehrungsvorschriften der Stadt Aalen sind zugunsten von mehr Transparenz und Einheitlichkeit in einer Ehrungsordnung zusammengefasst werden. Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung am 22.10. dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Bereits seit dem Jahr 1956 zeichnet die Stadt Aalen verdiente Bürger mit der Ehrenplakette aus.
Bisherige Ehrungen der Stadt Aalen wurden auf Basis von drei verschiedenen Vorschriften vorgenommen:
- Das Statut einer Ehrenplakette der Stadt Aalen aus dem Jahre 1956
- die Richtlinien für die Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Aalen an Stadt– und Ortschaftsräte von 1990
- die Ehrungsrichtlinien für die Sportlerehrung von 1982
Bei der Neufassung der Ehrungsordnung hat die stadtinterne Arbeitsgruppe die bisherigen Vorlagen gestrafft und strukturiert. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Stadt- und Ortschaftsräte werden nach 10 bzw. 15 Jahren geehrt. Bisher wurden Ehrungen nach 12 bzw. 18 Jahren vorgenommen. Dies erfolgt im Einklang mit dem Land, da Ehrungen durch den Städtetag nach 20 und 25 Jahren erfolgen.
- Die Benennung von Wegen, Straßen, Plätzen, Brücken und öffentlichen Gebäuden wurde einheitlich geregelt.
- Zusätzlich wurden Hinweise zum Ehrenbürgerrecht aufgenommen.
Die neue Ehrungsordnung tritt am 1.1.2015 in Kraft.
© Stadt Aalen, 23.10.2014