Neufassung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze

Gemeinderat beschließt Änderung der Richtlinien aus dem Jahr 1993

Durch das begrenzte Angebot an städtischen Bauplätzen und den Verkauf unter dem marktüblichen Preis wurden Anfang der 90er Jahre Vergaberichtlinien eingeführt, um die Vergabe an soziale Kriterien zu knüpfen.
In der Zwischenzeit sind die Preise für städtisches Bauland ähnlich zum privaten Grundstücksmarkt. Bei mehreren Bietern für ein Grundstück hat sich jedoch das „Punktesystem“ der Vergaberichtlinien bewährt und soll auch zukünftig beibehalten werden. Jedoch war nach 20 Jahren eine Überprüfung des Punktesystems erforderlich.

Nach wie vor ist die Nachfrage nach städtischen Bauplätzen sehr groß und es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass es nach Bewertung mit Punkten nach den städtischen Vergaberichtlinien zu Punktgleichheit kam und die fraglichen Bauplätze unter den Bietern verlost werden mussten.

Deswegen war es erforderlich, die Richtlinien zu konkretisieren und schärfer abzugrenzen. So werden zukünftig eigene Kinder bis zum 18. Lebensjahr höher bewertet.  Diese müssen im Haushalt des Bewerbers leben. Die Gewichtung der Kinder soll klar im Vordergrund stehen und die Familienfreundlichkeit weiter erhöht werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit eines Kaufinteressenten findet Berücksichtigung, wenn sie bereits seit fünf Jahren und bis zum Zeitpunkt der Bewertung ausgeübt wird. Der besondere Bezug zu Aalen kann auch eine Arbeitsstelle in Aalen oder die Rückkehr in die Stadt sein, der Wohnsitz ist nicht mehr  Bedingung.

Mit  diesen Richtlinien soll der nach wie vor vorhandenen starken Nachfrage nach städtischem Bauland mit einem Höchstmaß an Gerechtigkeit begegnet werden.

Das Punktesystem wurde vom Gemeinderat folgendermaßen beschlossen:

(© Stadt Aalen)
© Stadt Aalen, 06.10.2014