Öffentliche Information ist gewährleistet

Die Stadtverwaltung Aalen informiert über den Beratungsgang im Gemeinderat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten, da es immer wieder Verunsicherung über nicht öffentliche Vorberatungen und die nicht öffentliche Behandlung von bestimmten Themen gibt.

„Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Das entspricht den Regeln der Demokratie und der gesetzlichen Vorgabe in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Dies wird in Aalen selbstverständlich so gehandhabt. Transparenz und Öffentlichkeit der kommunalpolitischen Angelegenheiten sind mir sehr wichtig“ erklärt Oberbürgermeister Thilo Rentschler. Eine nicht öffentliche Vorberatung in beschließenden Ausschüssen, wie es in Aalen im Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Technik und Stadtentwicklung häufig der Fall ist, ist laut dem Gesetz allerdings explizit erlaubt und wird auch so umgesetzt.

Beratungsfolge im Gemeinderat

Bei der Stadt Aalen werden Tagesordnungspunkte vor den Gemeinderatssitzungen zunächst nicht öffentlich in den Ortschaftsräten und den Ausschüssen des Gemeinderats vorberaten. Hintergrund der mehrstufigen Vorberatung ist, dass sich Ortschaftsräte und Stadträte im Vorfeld intensiv mit den Themen auseinandersetzen und ausführlich darüber diskutieren können. „Die Entscheidung erfolgt vom Gemeinderat als Souverän der Kommunalpolitik selbstverständlich in öffentlicher Sitzung, zu denen die Bürgerschaft stets herzlich eingeladen ist, um die Arbeit des Gemeinderats zu verfolgen“ so Rentschler. Die Vorschriften der Gemeindeordnung hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit sind daher eingehalten und auch die notwendige Transparenz wird dadurch eingehalten. In den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats könnten alle Stadträte zu sämtlichen Themen Stellung beziehen und ihre Auffassung für die Bürgerinnen und Bürger und die Medien darlegen.

Ortschaftsräte haben ebenfalls vor den Gemeinderatssitzungen immer die Möglichkeit, öffentlich zu beraten.

Bei wichtigen städtischen Projekten werde vorab eine breite Bürgerbeteiligung angestrebt, um die öffentliche Meinung mit einzubeziehen sowie Ideen und Wünsche der Bevölkerung aufgreifen zu können.

Nicht öffentliche Beratung

Eine nicht öffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat ist nur möglich, wenn das öffentliche Wohl gefährdet oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern. Berechtigte Interessen Einzelner sind tangiert, wenn im Verlauf der Sitzung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme kein allgemeines Interesse besteht und deren Bekanntgabe dem Einzelnen nachteilig sein kann. In den darauffolgenden Sitzungen werden dann diese nichtöffentlichen Beschlüsse in der öffentlichen Sitzung bekannt gegeben.

In Grundstücksangelegenheiten (Kauf und Verkauf von Grundstücken) wird jeweils im Einzelfall mit den Beteiligten im Vorfeld geklärt, ob aus ihrer Sicht begründete Bedenken gegen eine öffentliche Beratung und Beschlussfassung bestehen. Nach vernünftiger Abwägung muss ein Schutzbedürfnis gegeben sein. Ist dies Fall, wird nicht öffentlich verhandelt und ein entsprechender Hinweis auf die Sitzungsvorlage aufgenommen.
Das gesamte Verfahren wurde von der Verwaltung mit dem Ältestenrat abgestimmt und auch mehrfach rechtlich abgeprüft, wobei die städtische Auffassung gestützt wird.

© Stadt Aalen, 21.05.2014