Plakatierungswildwuchs in Aalen
Im öffentlichen Verkehrsraum im Aalener Stadtgebiet wird eine Vielzahl von Veranstaltungen und Events mit Plakaten beworben. Um plakatieren zu dürfen, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis, die vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Aalen gegen Gebühr erteilt wird.
Die Plakatiererlaubnis ist an bestimmte Auflagen und Bestimmungen geknüpft, die in einer städtischen Satzung geregelt sind. So dürfen in der Kernstadt von Aalen nur 30 Plakate, im gesamten Stadtgebiet nur maximal 50 Plakate zur Bewerbung einer Veranstaltung aufgehängt werden. Außerdem enthält die Erlaubnis Auflagen, die den Standort betreffen. Die Plakate dürfen beispielsweise nicht an Verkehrszeichen oder in Kreisverkehren angebracht werden.
© Stadt Aalen, 11.12.2007