Raketen und Böller an Silvester
Immer wieder kommt es zu Unfällen beim Abbrennen von Raketen und Böllern. Deshalb müssen beim Silvesterfeuerwerk Regeln eingehalten werden, um Verletzungen oder Brände zu vermeiden. Böller und Raketen dürfen nur von Erwachsenen ausschließlich an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden. Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen ist grundsätzlich verboten.
$(text:b: Verkauf von Raketen und Böllern)$
Feuerwerkskörper dürfen ab Mittwoch, 29. Dezember, verkauft werden und zwar nur an Erwachsene. Der Verkauf an Jugendliche undKinder ist selbst dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.
$(text:b: Gefährliche Billigware)$
Bei sogenannten Schnäppchen ist Vorsicht geboten. Nicht zugelassene Materialien, zu kurze Zündschnüre oder mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe für die Gefährlichkeit von Billigware. Deshalb sollte nur Feuerwerk gekauft werden, das eine Prüfnummer des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) trägt.
© Stadt Aalen, 27.12.2004