Schulkindbetreuerin / Schulkindbetreuer: Was ist das?

Ein Qualifizierungs-Angebot der Stadt Aalen in Kooperation mit der Familien-Bildungsstätte und der Volkshochschule Aalen

Mit Beginn diesen Schuljahres sind in Aalen fünf Grundschulen als Ganztagesgrundschulen gestartet und ab dem kommenden Schuljahr kommen voraussichtlich noch weitere fünf Grundschulen dazu.
Die Stadt Aalen, als Schulträgerin, möchte gemeinsam mit Schülern, Eltern, Lehrkräften und der jeweiligen Schulleitung ein schlüssiges und individuell passendendes Betreuungskonzept erarbeiten.

Hand in Hand mit den jeweiligen Schulleitungen wird eine durchgängige Betreuung von morgens bis zum Nachmittag gewährleistet. In der Zuständigkeit der Stadt liegt die Betreuung währen des Mittagszeit (sog. Mittagsband) und das freiwillige Angebot  der sogenannten Betreuungsbausteine vor und nach dem schulischen Ganztagesbetrieb.

Hierfür werden viele qualifizierte und motivierte Betreuungskräfte benötigt, z. B. auch in Vertretungssituationen.
Wer gerne mit Kindern umgeht und/oder ein kreatives und interessantes Hobby hat, wäre eine  mögliche Kandidatin/ein Kandidat für die Betreuung von Schulkindern. Als Hilfestellung für diese verantwortungsvolle Aufgabe hat die Stadt Aalen gemeinsam mit der Familien-Bildungsstätte und der Volkshochschule Aalen eine Qualifizierung zum/zur Schulkindbetreuer/-in entwickelt.

Qualifizierungsangebot

Das Angebot besteht aus fünf Modulen zu je drei Stunden. Folgende Inhalte sind Themen der Kursbausteine: Aufsichtspflicht, angemessene Kommunikation mit Kindern, Vertrauensperson für das Kind, Beschäftigung des Kindes und richtige Ernährung und Esskultur.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsstelle der Volkshochschule Aalen, Telefon: 07361 95830 oder
www.vhs-aalen.de
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 25 Euro und  wird nach regelmäßiger Teilnahme  zurückerstattet.

Am 14. Oktober 2014 beginnt der erste Kurs.

Nähere Informationen gibt es beim Amt für Soziales, Jugend und Familie der Stadt Aalen, Telefon 07361 52-2951.

© Stadt Aalen, 07.10.2014