Stellungnahme zu „Preisfuchs“

Zu den widersprüchlichen Medienberichterstattungen zum Thema „Preisfuchs auf dem Ostertaggelände“ nimmt die Stadt wie folgt Stellung:

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Stadtverwaltung eine Entscheidung aufgrund des geltenden Planungs- und Baurechts trifft. Nach dem seit 1964 gültigen Bebauungsplan ist großflächiger Einzelhandel dort grundsätzlich zulässig. Seit 1997 hat der Gemeinderat die Zielsetzung, dieses Planrecht zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17. April 1997 einstimmig getroffen und 2002 konkretisiert und erneuert. 2004 wurde nach kontroversen Diskussionen im Gremium die künftige Festsetzung speziell für das Ostertaggelände getroffen. Diese ist die Genehmigungsgrundlage für einen Lebensmitteldiscounter und einen nicht-innenstadtrelevanten Fachmarkt. Diese Beschlüsse sind für die Verwaltung nach wie vor bindend und Handlungsgrundlage. Da aufgrund der neueren Planungsziele (Landesgartenschau, Walkstraße) neue Nutzungen für das Ostertaggelände vorgesehen sind, soll der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung eine Veränderungssperre erlassen. Damit gewinnt die Stadt die notwendige Zeit, um die städtebaulichen Zielsetzungen in das Bebauungsplanverfahren einzuarbeiten und eine positive Weiterentwicklung des Quartiers zu gewährleisten. Deshalb war auch das Thema in der letzen Sitzung des städtischen Ausschusses ATUS kurzfristig von der öffentlichen Tagesordnung in die nichtöffentliche geschoben worden. Von einem Rückzieher der Verwaltung, wie es in einer regionalen Zeitung hieß, kann keine Rede sein.
© Stadt Aalen, 19.10.2009