Straßensperrung während den Wasseralfinger Festtagen

Während der Wasseralfinger Festtage bestehen folgende Verkehrsbeeinträchtigungen: Der Stefansplatz wird ab Donnerstag, 26. Juni 2003, 9 Uhr bis Montag, 30. Juni 2003, 16 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Des weiteren müssen in der Zeit von Donnerstag, 26. Juni 2003, 9 Uhr bis Montag, 30. Juli 2003, 16 Uhr folgende Straßen für den Verkehr gesperrt werden: - Wilhelmstraße zwischen Karlsplatz und Schafgasse – Karlstraße zwischen Karlsplatz und der Straße „Am Brünnele“ – Kolpingstraße zwischen Karlstraße und Kreisverkehrsplatz. In dieser Zeit werden die Bushaltestellen in der Urbanstraße und der Schloßstraße (Ostseite) nicht bedient. Dafür wird eine Ersatzhaltestelle entlang der Nordseite der Binsengasse vor der dortigen Unterführung eingerichtet. Die Haltestelle „Stefansplatz“ wird bereits ab Donnerstag, 26. Juni 2003, 8 Uhr, in den Bereich Industriegleis SHW verlegt. Die Haltstelle „Sängerhalle“ (Karlstraße) wird in die Eugenstraße auf Höhe des Gebäudes 30 (Minimal) verlegt. Die Umleitung aus südlicher Richtung führt über die Karlstraße, die Straße „Am Brünnele“ und die Eugenstraße zum Kreisverkehr Kolpingstraße. Die Umleitung aus Richtung Norden erfolgt über die Querspange beim Friedhof, die Abtsgmünder- und Schmiedstraße Richtung Westen bzw. in den Bereich Schafgasse/südliche Wilhelmstraße. Das Bezirksamt Wasseralfingen bittet die Anwohner, ihre Fahrzeuge in der betreffenden Zeit außerhalb der Festzone zu parken, da während der Festtage keine Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten bestehen. Außerdem werden alle Festbesucher aus Wasseralfingen gebeten, ihr Auto zu Hause zu lassen, da Parkplätze in der Innenstadt knapp sind und deshalb auswärtigen Besuchern vorbehalten werden sollten. Als Ausweichparkplätze stehen unter anderem der Schlossplatz, die Parkplätze hinter der Sängerhalle und beim Schulzentrum im Tal sowie beim Friedhof, bei der Zufahrt zur Alten Schmiede und im Spiesel-Festgelände zur Verfügung. Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass im Zuge der Umleitungsstrecke im absoluten Halteverbot abgestellte Fahrzeuge umgehend auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.
© Stadt Aalen, 24.06.2003