Verkauf des städtischen Bauplatzes Flst. 4885 in der Warthelandstraße in Aalen

Zwischen der Memelland- und der Warthelandstraße verfügt die Stadt Aalen über das 2.583 m² große Grundstück Flst. 4885. Bislang ist dieses Grundstück im Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen und im Bebauungsplan Nr. 07-07/3 der Stadt Aalen als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Das Grundstück wird für diesen Zweck nicht mehr benötigt, es bietet aber Entwicklungspotential für Wohnen in der Kernstadt.

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Die zu bebauende Fläche liegt zwischen dem „Albstift“ und der Langertschule. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich außerdem öffentliche Grünflächen und ein Kindergarten. Das beliebte Naherholungsgebiet Zochental mit ausgedehnten Spaziermöglichkeiten und die gute Anbindung an das innerörtliche und überörtliche Erschließungssystem sowie den ÖPNV tragen zur Lagegunst bei. Wohnungsbaugesellschaften, Bauträgern, aber auch Privatpersonen wird die Möglichkeit geboten, eine angemessene verdichtete Wohnfunktion an diesem Standort herbeizuführen. In Betracht kommen Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau, Formen des barrierefreien Wohnens, Formen des seniorengerechten Wohnens bzw. eine Kombination der verschiedenen Wohnformen. Für die Bebauung ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 07-07/3 notwendig, welche über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags erfolgen soll. Im Rahmen der Entwicklung des Standortes für die Nutzung „Wohnen“ wird eine sensible Einfügung in die Nachbarschaft vorausgesetzt (Höhenentwicklung, Maßstäblichkeit und Körnung der neuen Bebauung). Die Erschließung kann ausschließlich von Norden her (über die Memellandstraße bzw. die nördliche Teilfläche von Flst. 4888) erfolgen. Ein Durchschneiden des Grünzugs parallel zur Warthelandstraße für diesen Zweck ist ausgeschlossen. Zu beachten ist auch, dass der zwischen den Flurstücken 4885 und 4886 verlaufende Fußweg eine wichtige Verbindungsfunktion hat. Der Weg und die begleitende Baumreihe sollen daher nach Möglichkeit in der Konzeption berücksichtigt werden. Die nördlich des Fußweges liegende Teilfläche von Flst. 4886 kann dagegen in die städtebaulichen Überlegungen mit einbezogen werden. Der Bauplatz soll im Rahmen eines „Bieterverfahrens“ vergeben werden. Maßgeblich für die Vergabeentscheidung soll außer dem gebotenen Kaufpreis auch die Qualität der beabsichtigten Bebauung und das Nutzungskonzept sein. Deshalb ist Voraussetzung für die Bewerbung ein aussagefähiges Bebauungskonzept (Vorentwurf), mit dem der Nachweis einer städtebaulich nachhaltigen Lösung erbracht werden kann. Die Einfügung in die umgebende Bestandsbebauung und die Erschließungslösung fließen in die Entscheidung über das „Bieterverfahren“ mit ein. Der Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden: $(list:ul: Lageplan mit Baukörpern (inkl. Dachform / Stellung der Gebäude) und geplanter Grundstücksabgrenzung im Maßstab 1:500 ~ Schnitte im Maßstab 1:250 (mit Angabe der Schnittlage im Lageplan) - in Ost-West-Richtung mit Darstellung des Höhenverhältnisses zur Reihenbebauung im Bestand westlich des Plangebiets - in Nord-Süd-Richtung mit Darstellung des Höhenverhältnisses zum Bestand nördlich des Plangebiets und der künftigen Höhenentwicklung entlang der Warthelandstraße ~ Es ist eine Konzeptbeschreibung auf maximal zwei Seiten beizufügen, aus der die wesentlichen Entwurfskriterien hervorgehen mit Erläuterungen zu Städtebau und Wirtschaftlichkeit sowie zu den vorgeschlagenen Wohnformen / Wohntypen. Folgende Kennwerte sollen für die Beurteilung des Konzeptes angegeben werden: überbaute Grundfläche, Geschossfläche, Gebäudehöhen und Traufhöhen, Anzahl der Wohnungen, Anzahl der Stellplätze.)$
© Stadt Aalen, 31.07.2012