Wahlbenachrichtigungskarten werden zugestellt
In den nächsten Tagen erhalten die zur Oberbürgermeisterwahl am 26. Juni 2005 wahlberechtigten rund 50 000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aalen ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
Die Karte gilt auch für einen eventuellen zweiten Wahlgang am 10. Juli 2005. Die Wahlunterlagen werden nicht vor 1. Juni zugeschickt, denn der Gemeindewahlausschuss entscheidet am 30. Mai über die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte kann auch die Briefwahl beantragt werden. Briefwahlberechtigt sind Wählerinnen und Wähler,
$(list:ul:die sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten.~die ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegten und noch nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen worden sind.~die aus beruflichen Gründen oder wegen Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung oder sonst eines körperlichen Zustands wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.)$
Auch bei der Oberbürgermeisterwahl ist es wieder möglich, $(text:b:die Briefwahl online unter www.aalen.de zu beantragen (siehe Hyperlink in der rechten Spalte))$. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Die Wählerinnen oder Wähler werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist bereit zu halten, um den Wahlbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer in das Online-Formular eintragen zu können. Die Online-Beantragung dauert lediglich zwei bis drei Minuten. Der Online-Antrag für die Briefwahl ist bis einschließlich Sonntag, 19. Juni 2005 möglich. Danach kann die Briefwahl bis zum 24. Juni 2005 um 18 Uhr auf herkömmlichem Weg (schriftlich per Brief, Fax etc. oder persönlich) beim Wahlamt der Stadt Aalen beantragen werden.
$(text:b:Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich!)$
Das Wahlamt weist darauf hin, den Antrag auf Briefwahl rechtzeitig zu stellen, so dass genügend Zeit für die Zusendung der Wahlunterlagen bleibt. Wahlberechtigte, die ihren Stimmzettel aus dem Ausland zurücksenden, müssen die längeren Postlaufzeiten einkalkulieren.
© Stadt Aalen, 23.05.2005