Wahlen 2004 - Das Wahlamt der Stadt Aalen informiert, Teil 3

Damit die Wahl nicht zur Qual wird - Hinweise und Tipps zur Stimmabgabe.

Am 13. Juni 2004 finden die Europawahl und die Kommunalwahlen statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. $(text:b:Kommunalwahlen)$ Es finden gleichzeitig folgende Wahlen, die als Kommunalwahlen bezeichnet werden, statt: $(table:2:{}{ Zu wählen sind:}{Wahl des Gemeinderats}{40 Mitglieder}{Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften}{}{Dewangen}{12 Mitglieder}{Ebnat}{12 Mitglieder}{Fachsenfeld}{12 Mitglieder}{Hofen}{10 Mitglieder}{Unterkochen}{14 Mitglieder}{Waldhausen}{12 Mitglieder}{Wasseralfingen}{18 Mitglieder}{Wahl des Kreistags im Wahlkreis I Aalen}{14 Mitglieder})$ Die Stimmzettel mit Merkblättern werden den Wahlberechtigten rechtzeitig vor den Kommunalwahlen nach Hause zugesandt. $(text:b:Achtung! Bei Beantragung der $1(link:i:15535|Briefwahl|_top)1$ gehen gesonderte Unterlagen zu.)$ Jede Wählerin und jeder Wähler kann somit in aller Ruhe sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe vertraut machen, die Stimmzettel kennzeichnen und am Wahlsonntag ins Wahllokal mitbringen. Um alle Möglichkeiten der Stimmabgabe nutzen zu können, ist es vor der Stimmabgabe wichtig, das auf die jeweilige Wahl bezogene Merkblatt mit vielfältigen Hinweisen genau durchzulesen. $(text:b:Die Grundformel lautet:)$ Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte, Ortschaftsräte oder Kreisräte zu wählen sind. Damit die Wahl aber nicht zur Qual wird, empfiehlt es sich, aus der Vielzahl der zugesandten Stimmzettel (perforiert auf einem Blatt) denjenigen herauszutrennen, den man bei der Stimmabgabe verwenden will. Erlaubt ist freilich auch, mehrere Stimmzettel bei der Wahl abzugeben. $(text:b:Wem können Sie Ihre Stimmen geben? Wie geben Sie Ihre Stimmen ab?)$ Zunächst ist die Wählerin und der Wähler nicht streng an die Wahlvorschläge gebunden, sondern es können im Rahmen der Gesamtstimmenzahl Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge auf dem eigenen Stimmzettel übernommen werden (panaschieren). Damit wird die Möglichkeit eröffnet, sich für Persönlichkeiten ihres Vertrauens zu entscheiden. Dies wird noch durch das Recht verstärkt, einer Bewerberin/einem Bewerber im Rahmen der Gesamtstimmenzahl bis zu $(text:b:drei)$ Stimmen zu geben (kumulieren). Für die Stimmabgabe selbst gibt es wiederum mehrere Möglichkeiten. Jede Wählerin und jeder Wähler kann auf einem oder mehreren Stimmzetteln die Bewerberinnen und Bewerber, denen sie/er Stimmen geben möchte, einzeln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen (positive Kennzeichnung). Soll also eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem für die Stimmabgabe vorgesehenen Stimmzettel ein Votum erhalten, so wird ihr/sein Name angekreuzt. Soll eine Bewerberin oder ein Bewerber aus einem anderen Stimmzettel gewählt werden, so wird ihr/sein Name in die freien Zeilen desjenigen Stimmzettels eingetragen, der bei der Wahl verwendet wird. Soll eine Kandidatin oder Kandidat zwei oder drei Stimmen erhalten, so wird bei ihrem/seinen vorgedruckten oder eingetragenen Namen die Zahl zwei oder drei eingetragen. $(text:b:Wichtig!)$ Das bloße Streichen einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist keine ausreichende Kennzeichnung zu Gunsten der übrigen Kandidatinnen und Kandidaten – sie erhalten dadurch keine Stimmen! Bei Überschreitung der Gesamtstimmenzahl ist das Votum im Ganzen ungültig. $(text:b:Bei der unechten Teilortswahl sind zusätzliche Regeln zu beachten:)$ Wird ein Stimmzettel ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgegeben, so erhalten in den einzelnen Wohnbezirken höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge von oben eine Stimme, wie für den Wohnbezirk Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Stimmzetteln können nur innerhalb desselben Wohnbezirks übernommen werden. $(text:b:Achtung!)$ Für jeden Wohnbezirk können bei der unechten Teilortswahl nur so viele Bewerberinnen und Bewerber eine, zwei oder drei Stimmen erhalten, wie für den Wohnbezirk Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind. Werden Vertreterinnen und Vertreter mehr Stimmen gegeben, ist die Stimmabgabe für den Wohnbezirk ungültig. $(text:i:Info-Hotline zur Wahl)$ $(text:b:Das Wahlamt der Stadt Aalen informiert.)$ Fragen zur Wahl? - Das Wahlamt der Stadt Aalen gibt Auskunft! Telefonnummer: 07361 52-1261 Vormittags: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr. Nachmittags: Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.
© Stadt Aalen, 18.05.2004