Wer einen Hund hält, hat auch Pflichten
Zur Zeit häufen sich die Beschwerden über freilaufende Hunde und Hundekot. Deshalb weist das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Aalen darauf hin, dass Hundehalter folgende Pflichten haben.
Innerhalb von Stadt- und Ortsteilen sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen grundsätzlich an der Leine zu führen. Außerhalb dürfen Hunde nur dann ohne Leine geführt werden, wenn sie absolut folgsam sind und auf Zuruf von Frauchen oder Herrchen reagieren. Es darf niemand durch Hunde gefährdet werden.
Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, in fremden Grundstücken sowie Feldern und Wiesen verrichtet. Wer seinen Vierbeiner ausführt ist verpflichtet, den Hundekot sofort zu beseitigen. An vielen Stellen im Stadtgebiet gibt es Hundetoiletten, aber auch in eine Plastiktüte gepackt kann das Häufchen im Mülleimer ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wer gegen die Leinenpflicht oder die Pflicht zur Beseitigung des Hundekots verstößt, kann nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Aalen mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro bestraft werden.
© Stadt Aalen, 03.07.2012