Landesfamilienpass

Die Inhaber eines Landesfamilienpasses (Eltern und Kinder) sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen, zum Beispiel viele staatliche Schlösser und Gärten, unentgeltlich zu besuchen. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Stammpasses dort abzugeben. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Einen Landesfamilienpass erhalten:

  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben – vorzulegen ist der Kindergeldnachweis.
  • Familien mit nur einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben – vorzulegen ist der Kindergeldnachweis.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung – vorzulegen ist der Kindergeldnachweis und der Schwerbehindertenausweis.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Dem Landesfamilienpass ist ein Gutscheinheft beigefügt. Der Landesfamilienpass kann jedes Jahr durch Vorlage der Nachweise und des Stammpasses mit dem Gutscheinheft verlängert werden.

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

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