Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg vor mehr als 25 Jahren eines der wichtigsten Förderangebote für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Das ELR

Auf diesem Bild ist das Logo zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu sehen.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. (© Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität in ländlich geprägten Städten und Gemeinden zu erhalten und zu verbessern. Es werden Maßnahmen finanziell unterstützt, die zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Strukturverbesserung führen und einen Beitrag zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne leisten. Dabei ist auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu achten (ökologische Aspekte, Energieeinsparung, Energieeffizienz usw.).

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 (siehe Download) zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

 

Das Jahresprogramm 2024

Was und wie wird gefördert?

Was?
Im Förderschwerpunkt werden unter anderem die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne, insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtung sowie Verbesserung des Wohnumfeldes gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2024 eingesetzt.

Wer?
Privatpersonen mit Objekten in den Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen

Zuwendung?

  • maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 125.000 Euro pro Maßnahme
  • pro Wohneinheit maximal
    - 60.000 Euro bei Umnutzung Bestandsgebäude zu neuen Wohneinheiten
    - 50.000 Euro bei Umbau mit neuen Wohneinheiten durch Aufstockung und Wohnungsmodernisierung
    - 30.000 Euro für Neubau (ortsbildgerecht und als Holzbauweise)
  • bei Neubauten und Aufstockung/Umbauten ist lediglich die Eigennutzung förderfähig.

Was?
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Es können also beispielsweise Betriebsstätten erweitert, umgesiedelt, neu gebaut oder auch modernisiert werden.

Wer?
Unternehmen im ländlichen Raum mit weniger als 100 Beschäftigten

Zuwendung?
10 bis 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 Euro pro Maßnahme

Was?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.

Wer?
Kommunen und Unternehmen

Zuwendung?
Maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 Euro pro Maßnahme

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie zum Beispiel Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist (Formular ELR-9). Dies ist verpflichtend für Wohnungsneubau sowie Neubauten im Schwerpunkt Arbeiten.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

Auf dem Bild ist das Ablaufschema zur Antragsstellung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum zu sehen.
Ablaufschema Antragsstellung (© Stadt Aalen)

Welche Antragsunterlagen benötigen Sie?

Antragsunterlagen für Projekte, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit dienen (zum Beispiel Privatpersonen, Vereine):

  • Formular ELR-3
  • Formular ELR-4
  • Formular ELR-9
  • Kostenschätzung nach DIN 276
  • Planunterlagen

 

Antragsunterlagen für Projekte, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen (zum Beispiel Unternehmen, Vermieter, Vereine mit wirtschaftlicher Betätigung):

  • Formular ELR-4 (nur bei wohnraumbezogenen Projekten mit ausschließlich fremdgenutzten Wohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine fremdgenutzte Wohnung)
  • Formular ELR-5
  • Unternehmensbeschreibung (formlos)
  • Kostenschätzung nach DIN 276
  • Planunterlagen
  • De-minimis-Erklärung

Was sollten Sie noch wissen?

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Stadt Aalen gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.

Eine Eigennutzung liegt vor, wenn der Projektträger oder Verwandte ersten oder zweiten Grades für die Dauer der Zweckbindung (in der Regel 15 Jahre ab Fertigstellung) darin wohnen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt werden (nach Erhalt des Förderbescheids) und davor nicht begonnen worden sind.

Bitte beachten Sie, dass trotz einer korrekten Antragsstellung nicht alle Anträge bewilligt werden, da in der Regel mehr Zuschüsse beantragt werden, als zur Verfügung stehen (Wettbewerbsverfahren). Zudem muss die beantragte Fördersumme mindestens 5000 Euro betragen.

Ihr Kontakt bei Rückfragen:

Carina Bolsinger
Stadtplanungsamt
Marktplatz 30
73430 Aalen

Tel: 07361 52-1503
E-Mail: carina.bolsinger@aalen.de