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Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnraum

Damit die Miete für Menschen und Familien mit kleinem Geldbeutel bezahlbar bleibt, hat die Stadt gemeinsam mit der Wohnungsbau Aalen ein Handlungsprogramm zur Wohnraumförderung erarbeitet, das stetig weiterentwickelt wird. Das Handlungsprogramm Wohnen umfasst eine verbindliche Sozialquote bei Neubauten. Hinzu kommt ergänzend die Akquise und Anmietung leerstehenden Wohnraums durch die Wohnungsbau.

Wohnraum ist knapp, bezahlbarer Wohnraum ist noch knapper. Das ist die Realität in Deutschland und auch in Aalen. Um mehr preisgebundene Wohnungen zu schaffen, hat der Gemeinderat 2017 eine verbindliche Quote von 25 Prozent für geförderten Wohnraum bei Neubauprojekten eingeführt. Im Oktober 2022 hat der Gemeinderat die Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnraum erhöht und auf 30 Prozent der neugebauten Wohneinheiten festgelegt. Das bedeutet, dass 30 Prozent der neu errichteten Wohnungen als geförderter Wohnraum erstellt werden müssen. Die Stadt Aalen geht beim geförderten Wohnungsbau mit gutem Beispiel voran. Sie hat für die Wohnungsbau Aalen die Quote sogar auf 35 Prozent festgelegt. 

Zur Einführung der verbindlichen Quotenregelung im Bereich des geförderten Wohnungsbaus hat die Stadt Aalen bereits im Jahr 2016 das kommunale Förderprogramm „Aalener Modell“ etabliert. Das Programm wurde seither fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt.

Bis einschließlich des Jahres 2025 beruhte das „Aalener Modell“ auf drei Förderbausteinen. Hierzu zählten die Gewährung von Baukostenzuschüssen für die Errichtung gebundener Neubauwohnungen, die Förderung der Sanierung bislang leerstehenden Wohnraums sowie die aktive Akquise und Reaktivierung von Leerständen mit dem Ziel der Mobilisierung vorhandener Wohnraumpotenziale.

Vor dem Hintergrund, dass sich insbesondere die Quotenregelung als wirksames und dauerhaft tragfähiges Instrument erwiesen hat, hat der Gemeinderat beschlossen, die beiden investiven Förderbausteine, die Baukosten- und Sanierungszuschüsse, mit Wirkung zum 22.05.2025 auslaufen zu lassen. Insgesamt wurden im Rahmen des Programms 217 Förderanträge bewilligt. Das Förderinstrument hat damit in substanziellem Umfang zur Verbesserung der Wohnraumversorgung einkommensschwächerer Haushalte im Stadtgebiet beigetragen.

Ungeachtet der erzielten Effekte besteht weiterhin eine anhaltend hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet.

Geförderter Wohnraum bedeutet, dass die Bauherren Fördergelder von Land und Gemeinden erhalten und im Gegenzug Wohnungen einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen. Solche gebundenen Wohnungen dürfen den Wohnungssuchenden auch nur überlassen werden, wenn sie einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können. Bauherren können bei der Errichtung von geförderten Wohnungen Fördermittel des Landes Baden-Württemberg in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen:

Neben den sanierungsbedürftigen Wohnungen gibt es in Aalen auch Wohnraum, der sofort genutzt werden kann, aber dennoch nicht vermietet wird. Die Gründe für den Leerstand sind vielfältig. Oft ist es die Angst vor Mietnomaden oder schlechte Erfahrungen mit Mietern in der Vergangenheit. Um aus diesem ungenutzten Potential zu schöpfen, mietet die Wohnungsbau Aalen bezugsfertigen Wohnraum von den Eigentümern an und vermittelt interessierte Mieter. Diese erhalten zunächst für fünf Jahre einen Untermietervertrag bei der Wohnungsbau. Das Unternehmen bietet in diesem Zeitraum den Eigentümern eine Mietgarantie, steht als Ansprechpartner für die Mieter zur Verfügung und berät bei Problemfällen. Ziel ist ein direkter Mietvertrag zwischen den Eigentümern und den Mietern nach Ablauf der Dreijahresfrist. 

Weitere Informationen zur Wohnraumakquise sind auf der Homepage der Wohnungsbau Aalen GmbH zu finden: www.wobauaalen.de/wohnraumakquise

Ein Wohnberechtigungsschein wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt und kann beim städtischen Bauordnungsamt beantragt werden. Die maßgeblichen Einkommengrenzen können der untenstehenden Anlage entnommen werden. 

Weitere Informationen:
Wohnberechtigung und -bescheinigung
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW: Wohnberechtigung