Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Aalen, der verschiedene Maßnahmen umgesetzt hat, muss alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Der aktuelle Lärmaktionsplan wurde am 22. Mai 2025 in der Sitzung des Gemeinderats beschlossen.
Lärmaktionspläne sind eine zentrale Säule im Kampf gegen Straßenlärm. Keinen Eingang in die Lärmaktionsplanung finden andere Lärmquellen wie Gewerbe- oder Freizeitlärm. Hier gelten gesonderte gesetzliche Regelungen, die im Zuge der Genehmigung und dem laufenden Betrieb Festsetzungen treffen. Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde, besteht für die Kommunen die Verpflichtung, für Straßen mit einem durchschnittlich täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag die Lärmsituation zu betrachten und eine Betroffenheitsanalyse zu erstellen. Beim aktuellen Lärmaktionsplan wurden Maßnahmen für die ermittelten Lärmschwerpunkte bei mehr als 70 dB(A) DEN (DayEveningNight) und 60 dB(A) (Night) festgelegt und umgesetzt.
In der jetzt im Entwurf vorliegenden Fortschreibung wurden die Maßnahmenvorschläge aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats für die gesundheitsrelevanten Lärmschwerpunkte 65/55 dB(A) DEN (DayEveningNight)/Night erarbeitet.
Grundlage der Lärmaktionspläne sind die Ergebnisse der in einem 5-Jahres-Turnus durchgeführten Umgebungslärmkartierung an den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen des Landes Baden-Württemberg. Ab der Lärmkartierung 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb weichen die neuen Lärmkarten vom Kartenmaterial vor 2022 ab.
Während der Veröffentlichung des Berichtsentwurfs und der dazugehörenden Planunterlagen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Internet sowie der Auslage der Unterlagen zur Einsichtnahme in den Rathäusern, konnten Stellungnahmen abgegeben werden, die anschließend ausgewertet wurden.
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen Einmündung Hirschbachstr. und Zufahrt KubAA
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen Kreuzung Schleifbrückenstr. und ca. Einmündung Rötenbergstr.
Mittelfristig: Städtebauliche Neuplanungen (Schließen von Baulücken, Abschirmung, passiver Lärmschutz), Straßenraumgestaltung (Reduzierung MIV-Fahrstreifen, Verbesserung der Radfahr-Beziehungen)
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen Kreisverkehr Hopfenstr. und Kreisverkehr Spiegler
Mittelfristig: Städtebauliche Neuplanungen (Schließen von Baulücken)
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B19 auf 60 km/h ganztägig zwischen Brücke Industriestr. und Zufahrt von Burgstallkreisel
Einbau lärmmindernder Asphalt für Geschwindigkeiten ≤ 60 km/h
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen Grenze Kernstadt und Fackelbrückenstr.
Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Friedhofstr. auf 30 km/h ganztägig zwischen Kreuzung Friedrichstr. und Rombacher Str.
Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Rombacher Str. auf 30 km/h ganztägig von Blitzer bis ca. Zufahrt Rohrwang
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen Kreisverkehr Fackelbrückenstr. und Amtsgericht
Mittelfristig: Städtebauliche Neuplanung (Spureinziehung, Querschnittsveränderung, Änderung der Vorfahrtregelung (Planungen für Abschnitt Friedrichstr. – Amtsgericht laufen bereits)
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen Roschmann-Kreuzung und Einmündung Eichwaldstr. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen Kreuzung Stuttgarter Str. und Roschmann-Kreuzung
Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Hofherrnstr. auf 30 km/h ganztägig zwischen Edeka und Kreuzung Wellandstr.
Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Wellandstr. auf 30 km/h ganztägig zwischen Hofherrnstr. und Neßlauer Str.
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen Kreisverkehr Rohrwang und Rampe B29
Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Weilerstr. auf 30 km/h ganztägig zwischen Ortseinfahrt Hofherrnweiler und Obelisk-Kreisel
Empfehlung von passivem Lärmschutz (u.a. Schallschutzfenster) wie bei allen lärmbelasteten Bereichen
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig zwischen den drei Kreisverkehren
Keine realistische aktive Schallschutzmaßnahme entlang der B19 möglich, zumal sich die Gebäude im Industriegebiet befinden und dort keine Verfestigung der Wohnbebauung stattfinden soll
Vorgeschlagene passive Maßnahme: Prüfung von Schallschutzfenstern
Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Aalener Str. auf 30 km/h ganztägig zwischen Kneippweg und Kreisverkehr Kocherstraße
Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Aalener Str. / Heidenheimer Str. auf 30 km/h ganztägig zwischen Kreisverkehr Kocherstraße und Ebnater Steige
Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Ebnater Str. auf 30 km/h ganztägig zwischen Beginn der derzeitigen Geschwindigkeitsbeschränkung und Heidenheimer Str.
Beibehaltung der nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Heidenheimer Str. auf 30 km/h zwischen südlicher Ortseinfahrt und Ebnater Steige
Der ausgearbeitete Schlussbericht mit den Maßnahmen nach Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren steht auf der Seite des Bürgerinformationssystems allris mit dem Beschluss des Gemeinderats oder nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zum Lärmaktionsplan wünschen, können per E-Mail unter tiefbauamt@aalen.de oder telefonisch unter 07361 52-1365 Kontakt aufnehmen.