Um die haus- und fachärztliche Versorgung im Stadtgebiet Aalen zu gewährleisten, hat die Stadt Aalen ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Am 3. April 2025 wurde das Förderprogramm auf die Facharztpraxen ausgeweitet.
Das zentrale Ziel der Stadtverwaltung Aalen ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige haus- und fachärztliche Versorgung zu gewährleisten. In den nächsten Jahren werden Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte ihre Praxis im Stadtgebiet altersbedingt aufgeben, zeitgleich entscheiden sich immer weniger für eine Niederlassung. Daher müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden, damit sich mehr Haus- und Fachärztinnen sowie -ärzte in Aalen und seinen Teilorten niederlassen oder in einem Angestelltenverhältnis allgemeinmedizinisch tätig werden.
Gefördert wird die Zulassung als Ärztin bzw. Arzt (Praxisneugründung oder Praxisübernahme), die Einrichtung einer Zweigpraxis und die Anstellung einer Haus- oder Fachärztin bzw. eines Haus- oder Facharztes in einer Haupt- oder Zweigpraxis sowie im Rahmen eines Medizinischen Versorgungszentrums, in einem der Fördergebiete.
Für folgende beispielhafte Ausgaben greift das Förderprogramm: Ausgaben für den materiellen Erwerb oder Errichtung einer Praxis, Ausgaben für die Ausstattung der Praxis, Personalkosten für die Anstellung einer Ärztin/eines Arztes oder Aufwendungen für Mieten und Leasing.
Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig für ein Vorhaben bis zu 30.000 Euro, die jeweilige Förderung unterscheidet sich je nach Vorhaben.
Der Antrag kann beim Amt für Wirtschaft, Klima und Smart City eingereicht werden.
Für Fragen zum Förderprogramm steht das Team gerne zur Verfügung.
Amt für Wirtschaft, Klima und Smart City
Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361 52-1130
Fax: 07361 52-2279
E-Mail: wirtschaft@aalen.de