Erdbebenhilfe für Antakya/Hatay
Das schwere Erdbeben im Südosten der Türkei und in Syrien hat auch in der Region Antakya/Hatay zu schweren Schäden mit vielen Opfern geführt. Viele Menschen mit Wurzeln in Antakya/Hatay bangen um ihre Angehörigen und Freunde. „Unsere Gedanken sind in diesen schlimmen Stunden bei den Menschen in der Türkei und in Syrien“, sagt Oberbürgermeister Frederick Brütting und betont „Wir wollen jetzt schnell und unbürokratisch helfen und keine Zeit verlieren“.
Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und den türkischen Vereinen in Aalen und Umgebung haben die Stadt Aalen und der Ostalbkreis eine Hilfsaktion initiiert. Neben Geldspenden werden auch Sachspenden angenommen. Die Hilfen kommen unmittelbar den Menschen in der Region Hatay zugute.
Geldspenden:
Spendenkonto Erdbebenhilfe Hatay
DRK Kreisverband Aalen e.V.
IBAN: DE59 614500500110 0704 49
BIC: OASPDE6AXXX
Verwendungszweck „Erdbebenhilfe Hatay“
Spendenquittungen werden ab einer Spende i. H. v. 100 Euro ausgestellt. Wir bitten Sie, Ihre Adresse, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort anzugeben. Ansonsten kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Sachspenden:
Bitte beachten Sie, dass aus Kapazitätsgründen vorerst keine Sachspenden mehr angenommen werden!
Koordination Erdbebenhilfe Hatay:
Stadtverwaltung Aalen
Michaela Blank
E-Mail: erdbebenhilfehatay@aalen.de
Ehrenamtliche Helfer*innen
Ehrenamtliche Helfer*innen werden aktuell für Annahme, Sortierung und zum Verladen der Sachspenden benötigt:
Bitte unbedingt vorher anmelden – die Stadt Aalen hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet.
Kontakt:
Stadtverwaltung Aalen
Muammer Ermis
0162- 292 7976
Familienangehörige nach Deutschland holen
Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Die Vergabe von Visa ist gebunden an eine so genannte Verpflichtungserklärung. Die Gastgeber, die Familienangehörige bei sich aufnehmen möchten, müssen diese Verpflichtungserklärung abgeben. Sie erklären sich damit bereit, die Kosten der Gäste für den Lebensunterhalt und eventuell die Versorgung im Krankheitsfall zu übernehmen. Erst wenn diese Verpflichtungserklärung von der städtischen Ausländerbehörde geprüft und beglaubigt wurde, kann mit ihr ein Visum beantragt werden.
Um den Prozess der Beglaubigung der Verpflichtungserklärungen zu beschleunigen, hat die Ausländerbehörde der Stadt Aalen eine telefonische Hotline eingerichtet. Sie ist täglich von 8.30 – 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14- 16 Uhr unter 07361 52-1025 erreichbar. Um eine Verpflichtungserklärung beglaubigt zu bekommen, muss zuerst das Antragsformular ausgefüllt und dann zusammen mit den Lohnsteuerbescheinigungen der letzten drei Monate sowie der Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes des Gastgebers an die E-Mail-Adresse ve-erdbebenhilfe@aalen.de geschickt werden. Nach Bearbeitung durch die Ausländerbehörde werden die Antragssteller benachrichtigt und es wird ein Abholtermin vereinbart. Für das Beglaubigen der Verpflichtungserklärung ist bei Abholung eine Gebühr von 29 Euro fällig. Es wird gebeten, diesen Betrag bei der Abholung in bar mitzubringen. Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung sind über www.aalen.de/verpflichtungserklaerung zu finden.
Verpflichtungserklärung
Weitere Informationen
Presse
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- Erdbebenhilfe Hatay: RUD-Team übergibt Spende
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- Spendenaufruf für Erdbebenopfer in Hatay