Bekanntgabe über erteilte Aufträge nach § 20 VOB/A und 19 VOL/A

Zur Wahrung der Transparenz von Vergabeverfahren gibt die Stadt Aalen im Anschluss an folgende Vergabeverfahren für Bau- , Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

  • beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25 T € netto
  • freihändige Vergabe bei einem Auftragswert über 15 T € netto 

Angaben über die erteilten Aufträge nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 Abs. 2 VOL/A wie folgt bekannt: