Sobald die Arbeiten am neuen Gaulbad abgeschlossen sind, geht es ab Oktober 2025 mit der angrenzenden Stuttgarter Straße weiter. Das Teilstück, das vom Amtsgericht bis zur Kreuzung Friedrichstraße reicht, soll weitreichend umgestaltet werden. Die Zahl der Fahrstreifen wird reduziert und es wird mehr Platz für Radfahrer und Fußgänger geschaffen. Zudem wird künftig ein Grünstreifen mit Bäumen diesen Abschnitt der Straße säumen.
Ein Ziel der Umgestaltung ist, die Überquerung der Straße für Fußgänger und Radfahrer zu erleichtern. Damit soll die Innenstadt von Aalen Süd vor allem für den Fuß- und Radverkehr besser erreicht werden können. Aus diesem Grund sehen die Pläne neben der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für den Straßenverkehr auch eine zusätzliche Querungshilfe für Fußgänger vor. Zugleich wird der neu geschaffene Zwei-Richtungs-Radweg entlang des Rathauses eine Lücke im Radwegenetz der Stadt schließen.
Die Begrünung entlang des Straßenabschnittes sorgt in heißen Sommern für ein kühleres Mikroklima. Rund 50 Bäume spenden künftig in diesen Abschnitt der Stuttgarter Straße Schatten. Der Grünstreifen entlang des Aalener Rathauses wirkt zudem als natürliche Barriere zwischen Radweg und Straße.
Die Gesamtkosten für die Umgestaltung der Stuttgarter Straße belaufen sich auf rund vier Millionen Euro. Zuschussmittel für das Projekt wurden im Rahmen des LGVFG Rad- und Fußwege-Förderprogramms des Landes beantragt, die Höhe der Förderung steht noch nicht fest.
Die Baumaßnahme wird in drei Teilabschnitten durchgeführt. Der erste Teilabschnitt ist vom Amtsgericht bis zum Neuen Tor/östliche Einmündung Wilhelm-Merz-Straße, der zweite Teilabschnitt ist vom Neuen Tor bis zur westlichen Einmündung Wilhelm-Merz-Straße, der dritte Abschnitt ist bis zur Kreuzung Stuttgarter Straße/Friedrichstraße/Julius-Bausch-Straße.
Es wird eine weiträumige Umleitung für den Durchgangsverkehr über die Hochbrücke und die Ulmer Straße zur B 19 und zur Julius-Bausch-Straße eingerichtet.
Während der Baumaßnahmen wird die Anfahrbarkeit der Grundstücke weitestgehend aufrecht erhalten bleiben. Abhängig von den unterschiedlichen Bauschritten ist das Anfahren bestimmter Grundstücke teilweise jedoch nur eingeschränkt möglich. Alle Grundstücke werden stets fußläufig erreichbar sein.
17. September 2020: |
Untersuchung zur Umgestaltung der Stuttgarter Straße |
30. Oktober 2023: | Antrag zur Programaufnahme LGVFG |
9. November 2023: | Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung der Stuttgarter Straße |
24. Oktober 2024: | Grundsatzbeschluss zur Herstellung der Stuttgarter Straße |
22. Mai 2025: | Baubeschluss zur Umgestaltung der Stuttgarter Straße |
4. Quartal 2025 bis 1. Quartal 2026: | Bauabschnitt 1 |
1. Quartal 2026 bis 2. Quartal 2026: | Bauabschnitt 2 |
3. Quartal 2026 bis 4. Quartal 2026: | Bauabschnitt 3 |