Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Aalen

Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Aalen „STADTINFO“ im Anzeigenblatt „Südfinder“ (Verlag: Ostalb Medien GmbH)

Aufgrund von § 32a Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 3 sowie § 72 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Aalen am 20. Juli 2016 folgendes Redaktionsstatut beschlossen:

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Zweckbestimmung
a) Die Stadt Aalen gibt zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen, sowie zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten ein Amtsblatt „STADTINFO“ heraus.
b) Das Amtsblatt der Stadt Aalen erscheint im Anzeigenblatt „Südfinder“ im Verlag Ostalb Medien GmbH.
c) Das Amtsblatt ist nach der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der jeweils gültigen Fassung gemäß § 1 der Satzung für öffentliche Bekanntmachungen in der jeweils gültigen Fassung das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Stadt Aalen.

2. Verantwortlichkeit, Impressum
a) Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen und redaktionellen Teils des Amtblattes ist die Stadtverwaltung, vertreten durch den Oberbürgermeister und die von ihm beauftragten Bediensteten der Stadtverwaltung Aalen.
b) Für die Beiträge der Fraktionen sind die jeweiligen Fraktionen selbst verantwortlich.
c) In das Amtsblatt ist ein entsprechender Hinweis auf die Verantwortlichkeiten (Impressum) aufzunehmen.

3. Erscheinen, Redaktionsschluss
a) Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich. Der regelmäßige Erscheinungstermin ist mittwochs.
b) Der regelmäßige Redaktionsschluss für die Fraktionsmitteilungen ist am Freitag um 10 Uhr. Die Fraktionsmitteilungen sind dem Presse- und Informationsamt der Stadt Aalen per email an presseamt@aalen.de zu übermitteln.
c) Handelt es sich beim regelmäßigen Erscheinungstermin um einen Feiertag, so erscheint das Amtsblatt in der Regel am darauffolgenden Tag. Der Redaktionsschluss bleibt in der Regel unverändert.

II. Inhaltliche Bestimmungen

1. Inhalt und Rubriken
In das Amtsblatt werden aufgenommen:
a) Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aalen
b) Informationen und Berichte, die Stadt Aalen betreffend.
c) Fraktionsmitteilungen des Gemeinderates und der Ortschaftsräte zu Angelegenheiten, die Gemeinde betreffend. Hierfür wird jeder Fraktion ein angemessener Umfang eingeräumt. Die Mitteilungen der Fraktionen des Gemeinderates sind unabhängig ihrer Sitzzahl auf jeweils 1.500 Zeichen begrenzt (keine Fotos/Grafiken). Für die Fraktionen der Ortschaftsräte sind die Zeichen unabhängig von ihrer Sitzzahl auf jeweils 500 Zeichen begrenzt (keine Fotos/ Grafiken)

2. Neutralitätsgebot, Karenzzeit
Im Vorfeld von Wahlen sind bei Veröffentlichungen das Neutralitätsgebot des Amtsblattes und der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Für eine Karenzzeit von drei Monaten vor dem ersten Wahltag werden keine Fraktionsmitteilungen im Amtsblatt veröffentlicht.

3. Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Aufnahme in das Amtsblatt sind verunglimpfende und/oder tendenziöse Berichte sowie Veröffentlichungen herabsetzenden Inhalts und solche Veröffentlichungen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Politische Äußerungen müssen sich auf Darstellungen eigener politischer Ziele im Rahmen des kommunalen Wirkungskreises beschränken und dürfen keine Angriffe auf politische Kontrahenten enthalten. Wahlaufrufe und Wahlwerbung sind untersagt.

Über die Aufnahme entscheiden der Oberbürgermeister und die von ihm beauftragten Bediensteten der Stadtverwaltung.

III. Inkrafttreten

Das Redaktionsstatut tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Aalen, 20. Juli 2016

gez.
Rentschler
Oberbürgermeister