Fassadenprogramm

Auf dem Bild ist das Cover des Flyers Fassadenprogramm | sanieren & begrünen für Aalen zu sehen.
Fassadenprogramm | sanieren & begrünen für Aalen (© Stadt Aalen)

Fassadenprogramm | sanieren und begrünen für Aalen

Attraktive Fassaden verbessern die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und in den Ortsteilen. Sie tragen so zu einem positiven Erscheinungsbild der gesamten Stadt bei. Eine ergänzende Fassadenbegrünung schützt nicht nur das Gebäude und seine Bewohner vor Hitzeeinwirkungen, sondern bietet einen klimatischen und ökologischen Mehrwert sowie Lebensraum für sämtliche Tierarten. Eine ansprechende Fassade steigert zudem den Wert Ihrer Immobilie und verbessert die Vermietbarkeit.

Förderung Fassadensanierung

Für eine Fassadensanierung können Fördermittel in Höhe von maximal 8.000 € (25 % der Bruttoinvestitionskosten) gewährt werden. Gefördert werden Objekte in der Altstadt und den Kernbereichen der Ortsteile, an Stadt- und Ortseingangsbereich mit Öffentlichkeitswirkung sowie Bereiche mit besonderer Bedeutung für die öffentliche Wahrnehmung. 
Es werden alle Gebäudearten gefördert, wenn wesentliche Verbesserungen an der Gesamtfassade oder Teilbereichen vorgenommen werden. Gefördert werden können folgende Maßnahmen: 

  • Fassadenanstrich
  • Erhalt/Aufwertung/Wiederherstellung von wesentlichen Fassadengestaltungselementen, Haustüren- und Fensterdetails (z.B. Sprossenfenster) 
  • Ersatz unangepasster Werbeanlagen
  • Künstlerische Wandgestaltung
  • Fachlich erforderliche Planung

Förderung Fassadenbegrünung

Die Anbringung von Fassadenbegrünungen werden zu 100 % bezuschusst, jedoch mit maximal 2.000 €. Gefördert werden alle Objekte im gesamten Stadtgebiet. Es werden alle Gebäudearten gefördert, wenn boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungssysteme mit Klettergehölzen (selbstklimmend/Rankgerüste) angebracht werden. Gefördert werden können folgende Maßnahmen: 

  • Entsiegelung
  • Rankhilfen
  • Pflanzgut
  • Arbeits- und Planungsleistungen Dritter

Ein Antrag auf Förderung durch das Fassadenprogramm ist VOR Maßnahmenbeginn zu stellen. Anträge können von Eigentümer*innen, Erbbauberechtigten, Mieter*innen sowie Dritten mit Einverständnis der Eigentümer*innen gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen dem formlosen Antrag beigefügt werden: 

  • Adresse des Vorhabens
  • Kontaktdaten der Antragsteller*innen
  • Maßnahmenbeschreibung
  • Kostenaufstellung
  • Fotos des Gebäudes
  • Bankverbindung

Nach Prüfung der Förderfähigkeit erhält der/die Antragsteller*in eine schriftliche Förderzusage mit der Angabe, ob und in welcher Höhe die Maßnahme gefördert werden kann. Die Maßnahme darf erst nach schriftlicher Zusage begonnen werden und muss ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden. Dazu sind nach Abschluss der Arbeiten die vollständigen Rechnungen sowie Nachher-Fotos des Gebäudes einzureichen.

Wir freuen uns auf Ihren Antrag!

 

Formular für den Fördermittelantrag

Fördermittelantrag

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Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

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Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
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Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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