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Fassadenprogramm

Auf dem Bild ist das Cover des Flyers Fassadenprogramm | sanieren für Aalen zu sehen.
Fassadenprogramm | sanieren für Aalen (© Stadt Aalen)

Fassadenprogramm | sanieren für Aalen

Attraktive Fassaden verbessern die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und in den Ortsteilen. Sie tragen so zu einem positiven Erscheinungsbild der gesamten Stadt bei. Das Erscheinungsbild einer Stadt ist ein wichtiger Standortfaktor. Stadtgestaltung und Außenwahrnehmung einer Stadt sind wesentliche Aspekte der Stadtentwicklung bzw. des Stadtumbaus. Das Fassadenprogramm hilft dabei, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Gesamtstadt zu verbessern und den Bestand zu fördern.

Eine ansprechende Fassade steigert zudem den Wert Ihrer Immobilie und verbessert die Vermietbarkeit.

Für eine Fassadensanierung können Fördermittel in Höhe von maximal 5.000 Euro (25 % der Bruttoinvestitionskosten) gewährt werden. Gefördert werden Objekte in der Altstadt und den Kernbereichen der Ortsteile, an Stadt- und Ortseingangsbereich mit Öffentlichkeitswirkung sowie Bereiche mit besonderer Bedeutung für die öffentliche Wahrnehmung.

Es werden alle Gebäudearten gefördert, wenn wesentliche Verbesserungen an der Gesamtfassade oder Teilbereichen vorgenommen werden. Gefördert werden können folgende Maßnahmen:

  • Fassadenanstrich
  • Erhalt/Aufwertung/Wiederherstellung von wesentlichen Fassadengestaltungselementen, Haustüren- und Fensterdetails (z.B. Sprossenfenster)
  • Ersatz unangepasster Werbeanlagen
  • Künstlerische Wandgestaltung
  • Fachlich erforderliche Planung

Die Beseitigung von unschönen Fassadenschmierereien an Gebäuden kann von der Stadt Aalen mit maximal 1.000 Euro (100 % der Bruttoinvestitionskosten) gefördert werden. Der Förderbereich erstreckt sich auf die Innenstadt. Gefördert werden können folgende Maßnahmen:

  • Überstreichung von Fassadenschmierereien an Gebäudefassaden (inkl. Baustelleneinrichtung)
  • Nebenkosten für fachliche Beratung/Betreuung

Ein Antrag auf Förderung durch das Fassadenprogramm ist VOR Maßnahmenbeginn zu stellen. Anträge können von Eigentümerinnen bzw. Eigentümern, Erbbauberechtigten, Mieterinnen bzw. Mietern sowie Dritten mit Einverständnis der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen dem formlosen Antrag beigefügt werden:

  • Adresse des Vorhabens
  • Kontaktdaten der Antragstellenden
  • Maßnahmenbeschreibung – die Farbgebung der Fassade ist vor Maßnahmenbeginn mit der Stadt abzustimmen
  • Kostenaufstellung
  • Fotos des Gebäudes
  • Bankverbindung

Nach Prüfung der Förderfähigkeit erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine schriftliche Förderzusage mit der Angabe, ob und in welcher Höhe die Maßnahme gefördert werden kann. Die Maßnahme darf erst nach schriftlicher Zusage begonnen werden und muss ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden. Dazu sind nach Abschluss der Arbeiten die vollständigen Rechnungen sowie Nachher-Fotos des Gebäudes einzureichen.

Für das Programmjahr 2026 stehen insgesamt 30.000 Euro Fördergelder zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Antrag!



Formular für den Fördermittelantrag
Fördermittelantrag

Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zum Fassadenprogramm wünschen, können sich an den in der rechten Randspalte genannten Kontakt wenden.

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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