Förderprogramm für steckerfertige Solaranlagen (Balkon-PV)

Auf dem Bild ist eine Balkon-PV-Anlage zu sehen.
(© Pixabay.com)

Die Stadt Aalen hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das Bürgerinnen und Bürgern dabei unterstützen soll, auf ihren Balkonen umweltfreundlichen Solarstrom zu erzeugen. Personen, die zur Miete wohnen oder Eigentum besitzen, erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 75 Euro für den Kauf eines sogenannten „Balkonkraftwerks". 

Aktuell ist durch steckerfertige Solaranlagen nur eine Einspeisung von 600 Wp erlaubt. Deshalb werden im Zuge dieses Förderprogrammes zurzeit nur Anlagen mit einer Leistung von 600 Wp oder auf diese Einspeisung gedrosselte 800 Wp-Anlagen gefördert. Außerdem ist nur die Anschaffung der Solaranlage förderfähig, Kosten für die Installation solcher Anlagen oder bauliche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein Foto der Anlage im Betrieb
  • der Nachweis der Eintragung der Anlage im Marktstammdatenregister
  • der Rechnungsnachweis über den Kauf der Anlage (nicht älter als 1. Januar 2024)

Solange der Gesetzgeber die maximal zulässige Anlagenleistung noch nicht auf 800Wp erhöht hat, muss eine Anlagenleistung von 600Wp nachgewiesen werden. Dies kann entweder durch eine hinreichende Beschreibung der gekauften Anlage auf dem Rechnungsnachweis erfolgen, oder über die Ausweisung der Nennleistung der Anlage auf der Eintragung im Marktstammdatenregister. Die Bundesnetzagentur hat seit 1. April 2024 die Anmeldung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister wesentlich vereinfacht.

Diese Unterlagen sollten als Dateien im Online-Antrag eingereicht werden, der seit 1. Januar 2024 über den untenstehenden Link zugänglich ist. Im Rahmen des Antragsprozesses ist auch die Zustimmung zu den FAQs der Stadtwerke Aalen GmbH bezüglich der fachgerechten Installation und des Betriebs einer solchen Stromerzeugungsanlage erforderlich.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Aalen. Die Förderperiode erstreckt sich über 4 Jahre, vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Pro Jahr werden maximal 250 Anlagen bezuschusst, wobei für jede Wohnung maximal eine Anlage bezuschusst werden kann. Die Antragsstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Kauf der Anlage erfolgen.

Weitere Einzelheiten zum Förderprogramm können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Der Antrag auf Förderung für steckerfertige Solaranlagen kann online unter www.bit.ly/antrag-foerderprogramm-steckerfertige-solaranlagen gestellt werden.

Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zur Förderung von steckerfertigen Solaranlagen wünschen, können per E-Mail unter klimafreundlichesbauen@aalen.de oder telefonisch unter 07361 52-1330 Kontakt aufnehmen.

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

Lage im GIS-Geodatenportal anzeigen

Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Zuständige Dienststellen