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Gewerbezentralregisterauszug

Aus einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) geht hervor, ob eine juristische Person (GZR4) oder eine Einzelperson (GZR3) schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Antragstellung

Zur Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Nur bei juristischen Personen ist eine Antragstellung über eine bevollmächtigte Person möglich. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob der Registerauszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Beim „Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke – Beleg-Art 1“ wird Ihnen der Auszug direkt von Bonn durch die Post zugesandt. Der „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde – Beleg-Art 9“ wird direkt an die angegebene Behörde von Bonn aus versandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art: 9) muss die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen angegeben werden.
  • Beim Zentralregisterauszug für eine „juristische Person“ (GZR4) muss zusätzlich ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister laden Sie sich bitte den entsprechenden Antrag in der rechten Spalte herunter. Diesen können Sie am PC ausfüllen. Bitte geben Sie den Antrag unterschrieben beim Bürgeramt oder den Geschäftsstellen der Ortsteile ab.

Gebühr

13 Euro

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr