Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind nach Ziff. 2 Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb einer Zone (weitere Hinweise – siehe unten). Sie sind nach § 12 Gutachterausschussverordnung (GuaVO) auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu ermitteln und zu veröffentlichen.
Aktuelle Bodenrichtwerte der Stadt Aalen:
- BRW 2021 (Stichtag 01.01.2021)
- Beschluss Gutachterausschuss: 21.04.2022
- Veröffentlichung Amtsblatt: 04.05.2022
- Kostenlose Einsicht über BORIS BW
- Kostenlose Einsicht über das Geodatenportal der Stadt Aalen
- Kostenlose mündliche Einzelauskunft bei der Geschäftsstelle
- Schriftliche BRW-Auskunft, Gebühr: 40 Euro
Ältere Bodenrichtwerte:
Folgende ältere Bodenrichtwerte müssen bei der Geschäftsstelle des Gutachter-ausschusses angefragt werden.
Stichtag | Beschluss | Veröffentliching | |
BRW 2019 | 31.12.2018 | 17.12.2019 | 27.12.2019 |
BRW 2017 | 31.12.2016 | 30.06.2017 | 25.09.2017 |
BRW 2015 | 31.12.2014 | 30.06.2015 | 29.07.2015 |
BRW 2013 | 31.12.2012 | 03.04.2014 | 18.06.2014 |
BRW 2011 | 01.01.2011 | 25.07.2011 | 28.07.2011 |
BRW 2009 | 01.01.2009 | 28.09.2009 | 10.11.2009 |
Weitere Hinweise zum Bodenrichtwert:
Einzelgrundstücke können in wertbestimmenden Merkmalen vom Bodenrichtwertgrundstück abweichen und damit individuelle Verkehrswerte aufweisen. Insofern ist der Bodenrichtwert nicht zwangsläufig mit dem Verkehrswert identisch.
Bodenrichtwerte berücksichtigen insbesondere keine individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen (z.B. Miet- und Pachtverträge, Grunddienstbarkeiten), individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale (z.B. Baulasten, Denkmalschutz, Bindungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus) oder individuellen tatsächlichen Belastungen (z.B. Altlasten). Der Einfluss derartiger Merkmale auf den Bodenwert kann nur im Rahmen einer Einzelbegutachtung ermittelt werden.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben (Werte, Abgrenzungen etc.) nicht abgeleitet werden.
Öffnungszeiten
analog zu den Öffnungszeiten des Rathauses
Zuständige Dienststellen
Ansprechpartner/in
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AnsprechpartnerHeiko FaulTel.: 07361 52-1660Fax: 07361 52-1902E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de