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Gutachterausschuss

Willkommen beim Gutachterausschuss Aalen-Essingen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium. Er ist gesetzlich beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt im Zuständigkeitsbereich transparent darzustellen.
Im Baugesetzbuch §§ 192 ff. und der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO) sind folgende Aufgaben geregelt:

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten (BRW)
  • Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften
  • Ableitung von erforderlichen Daten für die Wertermittlung

Zuständigkeitsbereich

Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschuss Aalen-Essingen bezieht sich seit 01.01.2021 auf das Stadtgebiet Aalen und das Gebiet der Gemeinde Essingen (Verwaltungsvereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Aalen-Essingen, genehmigt durch das RP Stuttgart am 07.12.2020, Bekanntmachungen von 16.12.2020 bzw. 12.2020)

Mitglieder

Für die Periode vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2029 wurde am 30. April 2025 durch den Gemeinderat der Stadt Aalen folgender Gutachterausschuss bestellt:

M. Sc. Eugen Stoll

  1. Annette Wengert
  2. Dipl.-Ing. Architektur Yvonne Maierhöfer
  1. Dipl.-Ing. (FH) Bauwesen Thorsten Abele,
    Bauschadensgutachter, beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Baden-Württemberg

  2. Dipl.-Ing. (FH) Bauwesen Jürgen Benasseni, 
    Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und für Schäden an Gebäuden

  3. Stefan Blessing, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)

  4. Harry Christlieb,
    Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

  5. Arno Dangelmaier,
    B.A. Management (Schwerpunkt Real Estate), Diplom-Immobilienwirt (DIA), Immobilienfachwirt (IHK)

  6. Dietmar Diebold, 
    Spezialist für Gewerbeimmobilien, Vermietung und Vermittlung

  7. Juristin Nadine Donner,
    Freie Sachverständige für Immobilienbewertung (WertCert), Sachverständige Immobilienbewertung D1 (DEKRA) Immobilienmaklerin (IHK)

  8. B. Sc. Färber, Melanie
    Vertriebsmitarbeiterin

  9. Uwe Hauser, 
    Diplom-Immobilienwirt (VWA), Hausverwalter

  10. Dipl.-Betriebswirt (FH) Friedrich Kiefer, 
    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken (IHK Heilbronn-Franken)

  11. Hariolf Löffelad,
    Sachverständiger für Immobilienbewertung
    Bankbetriebswirt

  12. Dipl.-Ing. Architektur Yvonne Maierhöfer, 
    Sachverständige (TÜV/HypZert) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

  13. Dipl.-Ing. agr. (FH) Lukas Nagler, Öffentlich bestellter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung

  14. Dipl.-Ing. (FH) Bauwesen Rolf Schmid, 
    Bausachverständiger Finanzamt Aalen

  15. Sandra Schwarzkopf,
    Immobilienkauffrau, Immobilienmaklerin

  16. M. Sc. Immobilientechnik und Wirtschaft Eugen Stoll, Leiter Abteilung Grundstücksbewertung Stadt Aalen, Leiter Geschäftsstelle Gutachterausschuss

  17. B. Sc. Franziska Tagscherer,
    Geschäftsführerin

  18. Dipl.-Ing. Maschinenbau Heike Uder-Heise,
    Sachverständige (DIAZert) DIN EN ISO/EC 17024 für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten (LF)

  19. Annette Wengert,
    Verwaltungsangestellte Gemeinde Essingen (Baurecht,Geoinformation), ehem. Leiterin der Geschäftsstelle Gutachterausschuss Essingen

  20. Christian Wiedmann, Wirtschaftsdiplom, Betriebswirt (VWA), Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Amtsinspektor Ralf Hansmann, FA Aalen

Dipl.-Ing. (FH) Bauwesen Rolf Schmid, FA Aalen (Stellvertreter)

Anforderungen und Pflichten

Die ehrenamtlichen bestellten Gutachter sind in der Bewertung von Immobilien sachkundig und erfahren sowie nach § 3 GuAVO verpflichtet, die Aufgaben gewissenhaft und unabhängig zu erfüllen. Sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen in zu beschließenden Sachen nicht befangen sein. Bei der Erstattung von Gutachten wird der Gutachterausschuss regelmäßig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. eines Stellvertreters sowie mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig.