Aalen lebt von der Verschiedenheit!
Verschiedenheit ist bereichernd und kann sich auf Alter, Geschlecht, Sprache, Hautfarbe, Beruf, Religion, Herkunftsland, körperliche und geistige Leistungsfähigkeit oder/und Einschränkung beziehen, von der jeder einzelne profitieren kann. Dabei sind die Einschränkungen, die Menschen haben völlig unterschiedlicher Natur und haben unterschiedliche Ursachen und beziehen sich auf junge wie auf ältere Menschen.
2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.
„Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2016).
Inklusion ist ein permanenter Prozess, der nicht von selbst geschieht. Dieser muss von allen gelebt und gestaltet werden. Am 21. Juni 2012 hat sich die Stadt Aalen mit einem Gemeinderatsbeschluss zu der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt und die Erklärung von Barcelona unterschrieben und sieht sich in der Verantwortung Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu ergreifen. Mit einem weiteren Gemeinderatsbeschluss im Oktober 2013 wurde erstmalig einen Aktionsplan Inklusion erarbeitet, welcher im November 2015 vom Gemeinderat erneut beschlossen wurde.
Verschiedenheit ist für allen Menschen eine Bereicherung und kann sich auf Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Beruf, Religion, Herkunftsland, körperliche und geistige Lebensfähigkeit oder/und Einschränkung beziehen.
Das vorrangige Ziel des Aktionsplans ist es, eine systematische querschnittsmäßige Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Aalen zu erreichen. Der Aktionsplan ist ein wesentliches Element eines Entwicklungsprozesses, hin zu einer Gesellschaft, in der alle Bürger in Aalen gleichermaßen ihr Recht auf Teilhabe umsetzen und gleichberechtigt Leistungen in Anspruch nehmen können. Der Aktionsplan leitet die notwendigen Schritte ein, um sukzessiv inklusive Ziele und Maßnahmen für Umsetzung der UN-BRK umzusetzen.
Der Aktionsplan dient als Grundlage für eine Paradigmenwechsel und kann nur unter Einbindung aller Beteiligten kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Der Aktionsplan Inklusion enthält folgende Handlungsfelder:
Der Gemeinderat hat im Jahr 2018 richtungsweisende Entscheidungen für den Bereich der kommunalen Inklusion getroffen und das Sachgebiet Inklusion im Amt für Soziales, Jugend und Familie eingerichtet. Das Sachgebiet ist zuständig für folgende Aufgaben:
Als Fachstelle für Inklusion
Ansprechpartner:
Amt für Soziales, Jugend und Familie
Dorothee Holl
Marktplatz 30
73430 Aalen
E-Mail: amt-fuer-soziales@aalen.de
Die am 03.05.2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen deutlich. Die Konvention trifft Aussagen zu allen Lebensbereichen, beispielsweise zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Familie, Freizeit, Kultur, Freiheit und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit sowie politischer Teilhabe. Für all diese Bereiche fordert die UN-Konvention die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Auch Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention und das dazu gehörige Fakultativprotokoll ohne Einschränkung angenommen und somit bildet die Konvention seit März 2009 eine verbindliche Grundlage für die deutsche Behindertenpolitik. Auch die Kommune muss daher Ihre Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Inklusion anbieten und in ihrem Zuständigkeitsbereich Barrierefreiheit realisieren.
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben und die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums nachhaltig zu verbessern wurde zusammen mit der Agendagruppe "Aalen barrierefrei" und anderen Vereinen und Trägern der Behindertenhilfe am 20. April 2010 ein Beirat von Menschen mit Behinderungen gegründet. Der Beirat von Menschen mit Behinderungen ist ein ehrenamtliches, unabhängiges und nicht weisungsgebunden tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Aalen.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
Nicht-stimmberechtigte Mitglieder sind:
Aufgabe des Beirats von Menschen mit Behinderungen ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadtverwaltung, ihrer Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am öffentlichen Leben zu vertreten. Der Beirat berät und unterstützt den Gemeinderat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen wichtigen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen und deren Interessen betreffen. Er soll bei allen Angelegenheiten, die die Belange der behinderten Einwohner/innen der Stadt Aalen und ihren Teilorten berühren, gehört werden.
soweit diese in der Zuständigkeit der Stadt Aalen liegen.
Die Vertreter aus Dezernat II und III werden je nach Tagesordnung für jede Sitzung neu festgelegt. Die Geschäftsführung des Beirats liegt bei der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement.
Sprecher des Beirates von Menschen mit Behinderung
Martin Kleinke
E-Mail: m_kleinke@hotmail.com
Alexandra Argauer
E-Mail: a.argauer@web.de
Geschäftsführung
Stadt Aalen
Amt für Soziales, Jugend und Familie
Dorothee Holl
Marktplatz 30
73430 Aalen
E-Mail: amt-fuer-soziales@aalen.de
Links:
angesiedelt im Amt für Soziales, Jugend und Familie der Stadt Aalen
Marktplatz 30
73430 Aalen
Telefon: 07361 52-0
E-Mail: dorothee.holl@aalen.de
Die Agendagruppe Aalen barrierefrei hat unter Federführung der Sprecherin der Gruppe, Kerstin Abele, die Neuauflage des Stadtführers "Aalen für Alle" an Oberbürgermeister Thilo Rentschler übergeben. Auf rund 280 Seiten finden sich Tipps und Hinweise für Menschen mit Handicaps und andere Zielgruppen, die über spezifische Barrieren informiert werden.
Der kostenlose Stadtführer ist auch in Papierform im Rathaus Aalen, den Geschäftsstellen und Bezirksämtern der Teilorte sowie ausgesuchten öffentlichen Einrichtungen (z.B. Landratsamt Ostalbkreis) erhältlich.
"Für wen ist leichte Sprache? Jeder Mensch kann Texte in Leichter Sprache besser verstehen. Leichte Sprache ist besonders wichtig für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Leichte Sprache ist auch gut für alle anderen Menschen. Zum Beispiel: Für Menschen, die nicht so gut lesen können. Für Menschen, die nicht so gut Deutsch können."
Netzwerk Leichte Sprache (www.leichtesprache.org)
In Zusammenarbeit mit der Samariterstiftung Behindertenhilfe Ostalb wurden verschiedene Texte auf aalen.de in leichte Sprache übersetzt und optional angeboten:
Rollstuhlgerechte Orte in Aalen auf wheelmap.org
Das Kind ist von Anfang an darauf angelegt, sich selbst zu verwirklichen, gleichsam zu werden, was es ist. Dem Erwachsenen ist aufgegeben, die entsprechenden Bedingungen zu schaffen.“ (Zitat nach Maria Montessori)
„Jedes Kind hat ein Recht auf gleichberechtige Bildungschancen und soziale Teilhabe. Dies erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein Handeln mit dem Ziel der Inklusion. Die pädagogische Fachkraft ist herausgefordert, die vorgefundene Vielfalt anzuerkennen, sie als Bereicherung zu verstehen und sich mit Bildungsbarrieren auseinanderzusetzen, diese abzubauen und Zugangswege zu erweitern“. (Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen, 2014, S. 48).
Die Stadt Aalen stellt sich dieser Aufgabe und Verpflichtung bereits seit vielen Jahren.
Der Heilpädagogische Fachdienst ist ein niederschwelliges, trägerinternes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern/ Erziehungsberechtigte und pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Grundlage des Heilpädagogischen Fachdienstes sind die Regelungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz, dem Sozialgesetzbuch VIII und den gesetzlichen Vorgaben aus dem KiTaG Baden-Württemberg §2. In den Gesetzesvorgaben wird beschrieben, dass allen Kindern ungeachtet körperlicher, geistiger oder emotional-sozialer Einschränkungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden soll. Die Erziehung, Bildung und Betreuung in der Familie ist durch Tageseinrichtungen im Sinne von §1 Abs. 2-4 und 6 sowie durch Tagespflegepersonen im Sinne von §1 Abs. 7 des KiTaG BW zu ergänzen und zu unterstützen.
Im Mai 2018 hat der Gemeinderat über die Weiterentwicklung der Inklusion im frühkindlichen Bereich und über die Ausweitung des Heilpädagogischen Fachdienstes entschieden. Demnach werden derzeit 32 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet durch einen Heilpädagogischen Fachdienst begleitet. Ziel ist es, alle 53 Einrichtungen mit pädagogischen Fachpersonal auszustatten.
Im Heilpädagogischen Fachdienst arbeiten ausgebildete Heilpädagog*innen und Diplom-Heilpädagog*innen und stehen den Eltern, Kindern und Erzieher*innen in den Kindertageseinrichtungen beratend zur Verfügung. Sie beraten Eltern und Erzieher*innen vor Ort, führen eine Entwicklungsdiagnostik durch, erstellen gemeinsam mit allen Beteiligten Teilhabepläne, unterstützen bei der Bewilligung von Eingliederungshilfen und vermitteln weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern und Kinder. Durch die regelmäßigen Besuche in den Kindertageseinrichtungen besteht eine geringe Hemmschwelle der Ansprechbarkeit und Handlungsmöglichkeit bei den pädagogischen Fachkräften und Eltern. Das unmittelbare Vorgehen lässt Eltern und Erzieher*innen mit ihren Fragen und Sorgen nicht alleine. Eine Früherkennung eines Entwicklungsbedarfs wird so ermöglicht und präventive Maßnahmen können installiert werden
Bei dieser Unterstützungsleistung wird zwischen der pädagogischen und der begleitenden Pauschale der Eingliederungshilfe unterschieden. Die pädagogische Pauschale umfasst monatlich 525,00 € und zielt auf die gelungene Teilhabe am Gruppengeschehen und bewusst nicht die isolierte Einzelförderung. Hilfestellungen bei Alltagshandlungen beziehungsweise die Begleitung des Kindes in den lebenspraktischen Bereichen werden von der begleitenden Pauschale mit 350€ abgedeckt.
Inklusiven Kindertageseinrichtungen in privater Trägerschaft
Sonderpädagogischen Beratungsstellen sind unabhängige Anlaufstellen, an welche sich die Eltern jederzeit kostenfrei wenden können. Wenn die Entwicklung ihres Kindes anders oder verzögert verläuft oder wenn sie sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen und Beratung, Begleitung und Förderung notwendig ist. Alle Maßnahmen werden individuell auf die Gesamtpersönlichkeit des Kindes und dessen Lebensumfeld mit den Eltern geplant und abgestimmt.
An der Interdisziplinären Frühförderstelle arbeiten pädagogisch-psychologische und medizinisch-therapeutische Fachkräfte als Team zusammen.
Der Arbeitskreis Inklusion entstand im Dezember 2012 in der Kooperation mit dem städtischen Heilpädagogischen Fachdienst, der Kindergarten Fachberatung der Stadt Aalen und der Sonderpädagogischen Frühberatungsstelle des SBBZ Hermann Hesse Schule. In intensiven Gesprächen, in denen es um Kinder mit besonderem Förderbedarf ging, stellte sich immer wieder die Frage, wie und mit welcher Unterstützung Kinder mit diesen Bedürfnissen in die allgemeine Kindertageseinrichtung eingebunden werden können. Seither treffen sich in regelmäßigen Abständen die unterschiedlichsten Professionen aus dem Elementarbereich (0-6 Jahre) in Aalen, um gemeinsam nach Lösungen zur Umsetzung der Teilhabe und Förderung zu suchen. Der Teilnehmerkreis schließt die Kollegen und Kolleginnen der städtischen und katholischen Heilpädagogischen Fachdienste, der verschiedenen Sonderpädagogischen Frühberatungsstellen, der Interdisziplinären Frühförderstelle, der Psychologischen Beratungsstelle, Kolleg*innen aus den allgemeinen Kindertageseinrichtungen und Schulkindergärten, Kolleg*innen vom Amt für Soziales, Kolleg*innen aus der Kooperation Grundschule/Kindergarten und Kindergartenfachberater*innen ein. Die Teilnehmer*innen des Arbeitskreises haben ein großes Interesse an einer Zusammenarbeit zum Wohl der Kinder in inklusiven Settings.
Gemeinsam wird Quartalsweise ein Inklusionsnewsletter veröffentlicht, welcher die Themen der Inklusion in der frühkindlichen Bildung aufgreift sowie ein Netzwerkhandbuch und eine Netzwerkarte erstellt. Dieses soll einen Überblick über Leistungen und Angebote geben, verbunden mit dem Ziel, einen Ansprechpartner für gezielte Fragestellungen zu finden.
Kontaktdaten:
Mail: ak-inklusion@aalen.de
Als Querschnittsaufgabe betrifft die Inklusion alle Handlungsfelder der Stadtverwaltung wie Stadtgestaltung, Wohnen, Verkehr und Mobilität, Bildung und Freizeit, Gesundheit, Arbeit und Versorgung, Kultur und Tourismus. Der Themenmonat Mai „Inklusionswege in Aalen“ hat das Ziel, ein Forum für die Akteure aus dem Gemeinwesen und Stadtverwaltung zu ermöglichen, um eine gesellschaftliche Auseinandersetzung zur Inklusion anzuregen und einen Bewusstseinswandel in der Kommune zu unterstützen. Der Themenmonat soll als jährliches Format eine Verbindung der aktuellen Themen der Inklusion und sozialpolitischen Botschaften herstellen und aktuelle Entwicklungen in der Inklusionsarbeit vorzustellen. Gleichzeitig soll eine breitere Öffentlichkeit für die sozialpolitische Botschaft sensibilisiert werden.:
Amt für Soziales, Jugend und Familie
Dorothee Holl
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361/521252
1. Antrag auf Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises und Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung:
Die Anträge sind beim Bürgeramt sowie den Geschäftsstellen und Bezirksämtern der Stadt Aalen erhältlich. Die ausgefüllten Anträge müssen beim Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Integration und Versorgung Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen eingereicht werden (Arztberichte können beigefügt werden).
Vom Versorgungsamt ausgestellte Schwerbehindertenausweise können nach Benachrichtigung beim Landratsamt Ostalbkreis abgeholt werden. Zur Abholung bringen Sie dann Ihr Lichtbild mit.
2. Antrag auf Verlängerung des Schwerbehindertenausweises:
Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises kann nur beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Integration und Versorgung, vorgenommen werden. Eine Verlängerung beim Bürgeramt sowie den Geschäftsstellen und Bezirksämtern der Stadt Aalen ist nicht mehr möglich.
1. Parkerleichterung für Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
Antragstellung:
persönlich/schriftlich (formlos)
benötigte Unterlagen:
Schwerbehindertenausweis und Passbild
2. Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Antragsstellung:
persönlich/schriftlich (mit Antrag)
benötigte Unterlagen:
Schwerbehindertenausweis
Hinweis:
Die Parkausweise können auch beim Bürgeramt beantragt werden.
Gebühr: frei