FAQ Glasfaserausbau

Die wichtigsten Informationen zum Ausbauvorhaben der TNG Stadtnetz GmbH

Bild von Glasfaser
Glasfaser Querschnitt (© Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay)

In der Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik hat am 7. Februar 2024 die TNG Stadtnetz GmbH (TNG) ein eigenwirtschaftliches Glasfaser-Ausbauvorhaben vorgestellt.

Voraussetzungen für kommunalen Glasfaserausbau

Anders als bei der bestehenden Infrastruktur zum Beispiel für Strom, Wasser oder Gas ist beim Glasfaserausbau vom Gesetzgeber keine hoheitliche Aufgabe an die Kommunen übertragen worden. Folglich liegen der Ausbau der Leerrohre sowie die Herstellung des Glasfasernetzes bei Privatunternehmen. Nur unter gewissen Voraussetzungen kann auch ein kommunaler Ausbau erfolgen (vgl. Ausbau der „weißen Flecken“ durch die Stadt Aalen). Dies ist dann möglich, wenn Telekommunikationsunternehmen ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen und Gebäude oder Gebiete als unterversorgt gelten. Dann kann ein kommunaler Ausbau unterstützt mit Mitteln aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes mit Ko-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg vorgenommen werden. Als unterversorgt im Sinne der Förderrichtlinie sind Gebäude bzw. Gebiete, die eine Versorgungsgeschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s aufweisen. Wenn zusätzlich von der Privatwirtschaft für die kommenden drei Jahre kein privatwirtschaftlicher Ausbau angekündigt wird, sind die Voraussetzungen für einen kommunalen Ausbau erfüllt.

Ausbauvorhaben der TNG

Das Ausbauvorhaben der TNG hat rein privatwirtschaftliche Gründe. Die Stadt Aalen hat diesbezüglich keine Ausschreibung veröffentlicht und die TNG nicht beauftragt. Die TNG wird nach Abschluss des Ausbaus die Eigentümerin des Netzes sein und dieses auch betreiben. Nach Ablauf von zwei Jahren kann ggf. aus mehreren Anbietern gewählt werden, sofern sich diese mit der TNG über eine Kooperation verständigen (weitere Informationen hierzu im Folgenden). 
Die Stadt Aalen hat eine sogenannte Ausbauvereinbarung mit der TNG unterzeichnet. Zweck dieser Ausbauvereinbarung ist es, insbesondere die aus baulicher Sicht aufkommenden Fragestellungen vorab vertraglich festzuhalten.

Info

Abgeschlossene Verträge mit der TNG haben nur dann Gültigkeit, wenn es tatsächlich zu einem Ausbau kommt und die TNG eine Leistung bzw. einen nutzbaren Anschluss zur Verfügung stellen kann. Da die Vorhaben insbesondere durch den Direktvertrieb an den Haustüren immer wieder Fragen bei der Bürgerschaft aufwerfen, sind hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen aufgelistet. Die Stadtverwaltung Aalen kommuniziert diese Angaben ausdrücklich ohne Gewähr, da sich im Verlauf der Vorhaben Inhalte oder Angebote gegebenenfalls ändern können.

FAQ zum Vorhaben der TNG Stadtnetz GmbH

Das Ausbaugebiet soll die unter nachfolgendem Link dargestellte Bereiche umfassen: https://www.tng.de/privatkunden/ausbaugebiete/baden-wuerttemberg/aalen/
Wenn sich das eigene Gebäude in einem der dargestellten Polygone befindet, kann bei der TNG ein Anschluss gebucht werden.

Für die bauliche Herstellung der Hausanschlüsse fallen keine Kosten an. Bedingung für das kostenfreie Verlegen eines Hausanschlusses ist jedoch der Abschluss eines Vertrags über einen Tarif, der eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren hat. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag innerhalb von einem Monat gekündigt werden.
Zu beachten gilt es, dass dieses Angebot nur eine begrenzte Laufzeit hat. Die TNG nennt dies „Aktionsphase“. Über die Dauer der Aktionsphase liegen der Stadtverwaltung keine genaueren Angaben vor. Dies hängt letztlich mit der Umsetzungsgeschwindigkeit ab. Während der Aktionsphase lassen sich die Anschlusskosten in Höhe von rund 2.000 Euro sparen. Wird ein Anschluss erst nach Abschluss der Aktionsphase gebucht, fallen diese Kosten an.

Netzeigentümerin sowie Betreiberin wird im ersten Schritt die TNG sein. Um einer Monopolstellung vorzubeugen, wurde in § 155 des Telekommunikationsgesetzes eine Open Access-Verpflichtung eingeführt. Zur Stärkung des Wettbewerbs muss auf Antrag ein diskriminierungsfreier, offener Netzzugang zu angemessenen Bedingungen gewährt werden. D. h., die TNG muss auf Wunsch von anderen Telekommunikationsunternehmen diese zur Mitnutzung auf ihr Netz lassen. Ob dies dazu führt, dass in Zukunft Tarife von mehreren Telekommunikationsunternehmen gebucht werden können, hängt von der Bereitschaft dieser Unternehmen ab.

Anschlüsse können entweder über das Vertriebsteam direkt an der Haustüre oder über https://www.tng.de/privatkunden/ausbaugebiete/baden-wuerttemberg/aalen/ nach einem Klick auf „Verfügbarkeit prüfen“ gebucht werden.

Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen noch keine Bauzeitenpläne vor. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten im Frühjahr/Sommer 2024 beginnen werden. Das Bauunternehmen der TNG wird nicht überall gleichzeitig arbeiten können. Es ist also durchaus möglich, dass ein Teilort erst sehr viel später als ein anderer angeschlossen wird.

Nach Möglichkeit wird die TNG kommunale Bestandsrohre nutzen, sodass aufzugrabende Strecken reduziert werden. Dies betrifft auch Leerrohre, die sich auf Privatgrundstücken befinden.

Nach Abschluss eines Vertrags findet eine Begehung des Hauses statt, die der Zustandsdokumentation (Beweissicherung) sowie Festlegung der Trasse und des Hauseinführungspunktes dient.

Um in allen Räumen von der vollen Bandbreite zu profitieren, muss gegebenenfalls eine Innenhausverkabelung hergestellt werden. Weitere Informationen können der nachfolgenden Website entnommen werden: https://www.tng.de/privatkunden/glasfaser/innenhausverkabelung/

Grundsätzlich beinhaltet die Kapazitätsplanung alle Gebäude in den Ausbaugebieten. Ein Anschluss kann daher jederzeit nachträglich hergestellt werden. Jedoch fallen dann Kosten hierfür an.

Alle Aufgrabungen sind genehmigungspflichtig. Die Stadt Aalen genehmigt letztlich die Nutzung der öffentlichen Wege zur Verlegung der Glasfaserinfrastrukturen und stimmt diese mit der TNG ab.

FAQ TNG – Antworten auf häufig gestellte Fragen: https://www.tng.de/privatkunden/service/faq/
Übersichtseite der TNG:
https://www.tng.de/privatkunden/ausbaugebiete/baden-wuerttemberg/aalen/
Bürgerinformationssystem der Stadt Aalen:
https://www.aalen.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000322

Amt für Tiefbau und Mobilität:
Peter Hoch (peter.hoch@aalen.de, 07361 52-1359) oder Florian Fiedler (florian.fiedler@aalen.de, 07361 52-1309)