Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Auf dieser Seite werden die wichtigsten Fragen zur Wahl beantwortet.
Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt in Baden-Württemberg eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 25. Januar 2026 für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung, gemeldet sind.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte rechtzeitig beim Wahlamt (siehe Kontakt) nachfragen.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit. Welchem Wahlbezirk und Wahllokal Sie zugeordnet sind, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Möchten Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises 26 Aalen wählen, benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen beantragen können, finden Sie im Absatz „Was muss ich bei der Briefwahl beachten?“.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen. Briefwahlunterlagen können ausgestellt werden, sobald der amtliche Stimmzettel vorliegt, voraussichtlich ab 26. Januar 2026.
Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr beantragt werden, im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber nicht erhalten oder verloren hat, muss sich rechtzeitig beim Wahlamt (siehe Kontakt) melden. Ohne Vorlage des ausgestellten Wahlscheins kann in diesem Fall im Wahllokal nicht gewählt werden! Wenn glaubhaft versichert wird, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind oder verloren wurden, kann bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden und der vorherige Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten für den Versand der Unterlagen an Sie und die Rücksendung Ihres Wahlbriefs!
Das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, tragen die Wählerinnen und Wähler selbst. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026 um 18 Uhr zentral bei der Stadt Aalen, Marktplatz 30, 73430, Aalen eingegangen sein (Einwurf in den blauen Rathausbriefkasten möglich; keine Abgabe in den Wahllokalen!). Später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Um die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgeben zu können, bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Stimmzettelschablone und Audio-CD können bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon 0761 36122 angefordert werden.
Damit die Stimmzettel richtig in die Schablone eingelegt werden können, ist bei allen Stimmzetteln des Wahlkreises 26 Aalen die rechte obere Ecke gelocht.
Im Einvernehmen mit der Landeswahlleitung und den Statistischen Landesämtern wurden für die Stadt Aalen folgende Stichprobenwahlbezirke ausgewählt:
Urnenwahl
Wahlbezirk 6, Wirtschaftszentrum, Ulmer Straße 126, 73431 Aalen, EG, Raum 0.7
Briefwahl
Wahlbezirk 82, dem die Urnenwahlbezirke 3 und 4 zugeordnet sind
Wahlbezirk 83, dem die Urnenwahlbezirke 5 und 7 zugeordnet sind
Wahlbezirk 85, dem die Urnenwahlbezirke 8 und 9 zugeordnet sind
Ausführliche Informationen zum Zweck und zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik können Sie dem Faltblatt entnehmen.
Stadt Aalen, Wahlamt
Marktplatz 30
73430 Aalen
Telefon: 07361 52-1261 oder 1209
E-Mail: wahlamt@aalen.de