Jugendgemeinderat und Jugendbeteiligung in Aalen

Dass Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise – zum Beispiel durch einen Jugendgemeinderat – beteiligt werden müssen, ist in der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 41a) vorgeschrieben.

Gruppenbild der Mitglieder des Jugendgemeinderates zusammen mit den Dezernenten sowie dem Oberbürgermeister im Rathaus
Die Mitglieder des Jugendgemeinderats 2023 (© Stadt Aalen)

Der Aalener Gemeinderat hat am 23. März 2022 die Einrichtung eines Jugendgemeinderates (JGR) beschlossen. Dieser gibt Jugendlichen die Möglichkeit mitzureden und mitzuentscheiden. Nirgendwo kann man die Wirkung von Politik so direkt erleben wie in der eigenen Stadt. Der Jugendgemeinderat ist eine besonders interessante und intensive Form der Beteiligung. 

Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugendlichen in Aalen. In ihm sitzen Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren. Er trifft sich regelmäßig und besitzt wichtige Rechte in allen Fragen, die Jugendliche betreffen. Er verfügt über ein eigenes Budget – also Geld, über dessen Verwendung er selbst bestimmt. Alle zwei Jahre wird der JGR von den Aalener*innen zwischen 14 und 22 Jahren gewählt; zum ersten Mal im Herbst 2022.

Für den Jugendgemeinderat hat der Aalener Gemeinderat im März 2022 eine Geschäftsordnung verabschiedet, die regelt, wie sich der JGR zusammensetzt und wie seine Arbeit funktioniert.

Der Jugendgemeinderat wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt, insgesamt 28 Sitze werden vergeben. Die Wahlen fanden zum ersten Mal im Herbst 2022 in Jugendforen in den verschiedenen Ortsteilen statt. Für die Zusammensetzung eines JGR gibt es unterschiedliche Modelle. In der Flächenstadt Aalen wird er aus den Ortsteilen besetzt, die, je nach Größe, unterschiedlich viele Vertreter*innen entsenden.
Zwei zusätzliche Sitze werden an Jugendliche mit Behinderung oder mit besonderen inklusiven Erfahrungen vergeben. Diese Kandidat*innen werden aus den Ortsteilen vorgeschlagen und dann vom BmB (Beirat von Menschen mit Behinderungen) nominiert.

Auf dem Bild ist die Verteilung der Sitze des Aalener Jugendgemeinderats abgebildet.
Verteilung der Sitze des Aalener Jugendgemeinderats (© Stadt Aalen)

Ablauf der Wahlen:

  • Gewählt wird in den Jugendforen, die in den Teilorten stattfinden.
  • Aus zwei Listen, einer für männliche, einer für weibliche Kandidierende, werden die JGR-Vertreter*innen für den jeweiligen Teilort gewählt. Beide Listen sind dazu verpflichtet, queere sowie diverse Kandidierende zu ermöglichen.
  • Wer kandidieren möchte, kann sich an diesem Abend in seinem Ortsteil vorstellen.
  • Die Teilnehmer*innen bzw. Kandidat*innen müssen sich ausweisen können. 
  • Wählen dürfen Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 22 Jahren.
  • Gewählt werden können Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren.

Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss für die Wahl erfüllt sein:

  • Der Wohnsitz ist in Aalen oder in einem der Ortsteile.
  • Besuch einer Schule in Aalen oder der Hochschule Aalen.
  • Der Ausbildungsbetrieb ist in Aalen oder einem Ortsteil.
  • Eine dieser Voraussetzungen sollte per Ausweis nachgewiesen werden können. 

Potentielle Kandidat*innen können sich bei Bedarf unter 07361 524 97 12 beraten lassen.

Der JGR hält mindestens vier öffentliche Sitzungen im Jahr ab. Dafür erhalten alle Mitglieder eine offizielle Einladung von der Stadtverwaltung und Sitzungsgeld. Für die Verwaltung nehmen der Oberbürgermeister oder eine Vertretung an den Sitzungen teil. Verhandelt werden alle Themen, die für Jugendliche wichtig sind. Dabei bestimmt der JGR selbst, welche Themen er für jugendrelevant ansieht. Die erste Sitzung findet Anfang 2023 statt. 

Der JGR hat ein Antrags-, Rede- und Anhörungsrecht im Gemeinderat und kann Arbeitsgruppen bilden (in anderen Städten waren das zum Beispiel Ausschüsse zu den Themen Social Media, Events, Rad & ÖPNV oder Sportveranstaltungen). 

Für Aktionen und Gremien des JGR werden dessen Mitglieder während der Schulzeit, nach Absprache mit der Schule, freigestellt.

Der Jugendgemeinderat soll die Gesamtheit der Jugendlichen in der Vielfalt unterschiedlicher Hintergründe und Herkünfte bestmöglich abbilden.

Auf dem Bild ist das Organigramm des Aalener Jugendgemeinderats zu sehen.
Organigramm des Aalener Jugendgemeinderats (© Stadt Aalen)

Es gibt über den Jugendgemeinderat hinaus auch noch weitere Möglichkeiten sich einzubringen; zum Beispiel in den Jugendforen:

Die Jugendforen

Die Foren sind eine offene Beteiligungsform, bei der interessierte Jugendliche freien Zugang haben und auch spontan teilnehmen können. Hier können zum Beispiel bestimmte Fragen und Ideen zur Situation vor Ort diskutiert werden. Die geheimen Wahlen für den Jugendgemeinderat werden in Aalen in den Jugendforen der verschiedenen Teilorte durchgeführt.

Jugendbeteiligung

Eine Beteiligung kann auch außerhalb der Foren in Projekten und Events umgesetzt werden. Zum Beispiel, wenn es um die Gestaltung von Skateanlagen, Freizeitflächen oder Spielplätzen geht. Es können aber auch Ideen realisiert werden, wie die Durchführung eines Konzerts oder einer anderen Veranstaltung.

Wahlergebnisse 2022

Folgende Vertreter*innen wurden bei den Jugendforen im Herbst 2022 in den Jugendgemeinderat gewählt:
 

Aalen-Kernstadt:

  • Jonas Albrecht 
  • Zeyd Celik 
  • Leni Klöcker 
  • Daniel Krawtschuk 
  • Hanna Meiser 
  • Amar Sehic 
  • Katerina Severin 
  • Sevde Yilmaz
     

Dewangen:

  • Andre Auer 
  • Benjamin Dirschka
     

Ebnat:

  • Luis Prochaska 
  • Emma Reiger
     

Fachsenfeld:

  • Niklas Benkelmann 
  • Aaron Luca Grimminger
     

Hofen:

  • Sophia Barbara Abele
  • Maximilian Werner
     

Unterrombach-Hofherrnweiler:

  • Tom Bolsinger 
  • Kevin Erath 
  • Sara Weiler
     

Unterkochen:

  • Jonas Lechner
  • Elisabeth Stütz
     

Waldhausen:

  • Marc Klopfer
  • Nico Mößner
     

Wasseralfingen:

  • Ilyda Dede
  • Luca Adrian Gurgoglione
  • Kerem Uzun
     

Als Vertreterin mit Inklusionserfahrungen wurde Michaela Sheytelmann vom Beirat von Menschen mit Behinderungen in den Jugendgemeinderat gewählt.